Lübecks beste Seite: Hochwertiges Wohnen am Wasser
Bürgermeister Bernd Saxe und Bausenator Franz-Peter Boden haben heute im Rathaus das Konzept „Wohnen am Wasser“ vorgestellt. Dieser in Form einer Beschlußvorlage für die politischen Gremien vorbereitete Entwurf ist die Basis für die Ausweisung von Flächen, auf denen sich hochwertige Wohnstandorte realisieren lassen. Saxe: „ Bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird ein Schwerpunkt zukünftig die gezielte Innenentwicklung sein. Gemeint sind damit bebaubare Flächen, die sich innerhalb des bereits bebauten Stadtgebietes befinden. Ein wesentlicher Aspekt soll dabei die Entwicklung von hochwertigen Wohnstandorten in attraktiven Lagen für einkommensstarke Haushalte sein. Es ist unser erklärtes Ziel, nicht nur diese Bevölkerungsgruppe in Lübeck halten, sondern auch in der Region lebende und arbeitende Menschen mit diesem attraktiven Angebot für Lübeck als Wohnort zu begeistern.“
Bausenator Boden ergänzte: „Aus dem Trend zurück in die Stadt ist mittlerweile schon eine meßbare und feste Größe geworden. Für diejenigen, die Häuser in exponierten Lagen bauen möchten, müssen wir etwas anbieten können. Lübecks Lage am Wasser bietet sich daher geradezu an, entsprechende Flächen auszuweisen, die kurz- beziehungsweise mittelfristig für Wohnbebauung genutzt werden können.“
Die Verwaltung folgt mit der Vorlage „Wohnen am Wasser“, die am kommenden Montag, 6. Juni 2005, im Bauausschuß beraten wird, einem Bürgerschaftsantrag von November 2004: Die Bürgerschaft verabschiedete auf Antrag der SPD-Fraktion – mit einem Ergänzungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen – den Beschluß „(...) ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche Standorte sich für (hochwertigen) „Wohnungsbau am Wasser“ in Lübeck und Travemünde entwickeln und vermarkten lassen (...)“.
Dieses Konzept mit einer umfangreichen Analyse und Bewertung liegt jetzt in Form einer Beschlußvorlage für die Gremien vor. Bürgermeister Saxe: „Die Wohnungsmarktanalyse und –prognose sowie das Wohnbaulandkonzept 2015 zeigen eindeutig, daß Grundstückslagen am Wasser das Spektrum an Wohnangeboten in der Hansestadt ergänzen und nach oben abrunden können. Unser Ziel ist, hiermit nachhaltig der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Davon profitieren am Ende nicht nur die städtischen Finanzen, sondern das wäre auch ein Gewinn für das gesellschaftliche Zusammenleben in unserer Stadt.“
Insgesamt wurden 18 Standorte hinsichtlich ihrer Eignung für hochwertigen Wohnungsbau am Wasser untersucht. Darüber hinaus wurden zwei Standorte für „Wohnen auf dem Wasser“ geprüft. Ein Großteil der Flächen liegt in unmittelbarer Nähe zur Lübecker Altstadt. In Schlutup und Travemünde wurden jeweils zwei Flächen untersucht. Die vier von der Politik vorgeschlagenen Standorte Kastorpplatz, Betriebshof Buniamshof, Wasserkunst und Falkendamm wurden in die Untersuchung ebenfalls einbezogen. Flächen, die grundsätzlich von vornherein für eine Wohnbebauung nicht in Frage kommen, sind nicht berücksichtigt worden, weil sie zum Beispiel in Naturschutzgebieten liegen.
Die Grundstücke wurden anhand folgender Kriterien ausgewählt: Es gibt bereits Planungsüberlegungen; die derzeitige Nutzung entspricht nicht der exponierten Lage; die Fläche ist ganz beziehungsweise zum Teil ungenutzt; Nutzungen werden unter Umständen mittelfristig aufgegeben.
Bei der Betrachtung und Untersuchung der Grundstücke hat sich ergeben, daß es geeignete, bedingt geeignete oder langfristig entwickelbare Flächen gibt. Nicht geeignet für „Wohnen am Wasser“ sind drei Grundstücke. Auch die Prüfung dieser Flächen sind Bestandteil des Berichtes, so daß das Prüfergebnis für jeden Interessierten nachvollziehbar ist.
Die Vorlage nennt für jeden Standort eine Beschreibung des Bestandes mit Aussagen zur planungsrechtlichen Situation, zur Grundstücksgröße, zum Eigentumsverhältnis und zur derzeitigen Nutzung. Ein Lageplanausschnitt stellt die Lage im Stadtgebiet dar.
Anhand folgender Prüfkriterien wurden die Flächen auf ihre Eignung für Wohnen am Wasser beziehungsweise Wohnen auf dem Wasser untersucht: Verfügbarkeit, Planungsrecht, Naturschutz, Erschließung sowie Ver- und Entsorgung, Lärm- und Schallschutz, Altlasten, Landschaftsbild, Stadtbild, Denkmalschutz, bisherige Planungen.
Das Kriterium Hochwasserschutz wurde nicht bei jeder einzelnen Fläche geprüft. Generell gilt für alle Grundstücke, die unterhalb der Hochwasserschutzgrenze von 3,87 Meter über NN liegen: „Nach schleswig-holsteinischer Landesbauordnung (LBO) sind abgeschlossene Wohnungen im Erdgeschoß unterhalb der Hochwasserschutzgrenze nicht zulässig. Davon ausgenommen sind Maisonette-Wohnungen, wenn mindestens ein Raum innerhalb der Wohnung über 3,87 Meter über NN liegt.“
Die umfangreiche und sehr detaillierte Analyse ergab, daß die folgenden Flächen für Wohnen am Wasser geeignet sind: Krähenteich / An der Mauer sowie Wallstraße / Südliche Wallhalbinsel. Diese Projekte befinden sich bereits in der Realisierung beziehungsweise es werden zur Zeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen. Kurzfristig könnten zudem diese Flächen entwickelt werden: Südliche Falkenstraße, südliche Wallstraße, Wasserkunst zum Teil (Bereich 1), Schlutuper Wiek / Mühlenweg sowie Travemünde Priwall / Passathafen. Bei diesen Standorten ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen kurzfristig möglich.
Desweiteren sind zum Beispiel die folgenden Flächen denkbar, die mittel- bis langfristig zu Wohnstandorten entwickelt werden könnten: Klughafen / Falkendamm, EWL / Moislinger Allee, Wasserkunst zum Teil (Bereich 2). „Die Eignung dieser Flächen für eine Wohnbebauung ergibt sich aufgrund städtebaulicher und planerischer Kriterien. Langfristige Erbbaurechte, die erforderliche Aufgabe beziehungsweise Verlagerung derzeitiger Nutzungen und Einigung mit Eigentümern oder aber langwierige Rechtsverfahren lassen allerdings einen möglichen Realisierungszeitraum nicht vorhersagen“, betonte Bausenator Boden.
Das Konzept nennt auch die Standorte, die als bedingt geeignete Flächen eingestuft wurden. Das sind: Roddenkoppel, Nördliche Wallhalbinsel, Kastorpplatz, Travemünder Fischereihafen. Für die Entwicklung von Wohnbebauung sind diese Flächen zur Zeit aufgrund der angrenzenden Nutzungen und der damit verbundenen Störungen wie Lärm nur bedingt geeignet. Eine Entwicklung dieser Flächen setzt eine grundlegende Änderung der angrenzenden Nutzungen voraus.
Schließlich nennt die Vorlage auch Lagen, in denen „Wohnen auf dem Wasser“ denkbar sein könnte: Die Wasserflächen vor dem Gewerbegebiet Geniner Ufer sowie am Schlutuper Wiek / Netztrockenplatz. „Dort sind“, erklärte Bürgermeister Saxe, „allerdings weitergehende Untersuchungen insbesondere unter Berücksichtigung der fachlichen, rechtlichen und finanziellen Belange zur Abklärung der Eignung erforderlich!“
Saxe lobte bei der Vorstellung des Konzeptes die Arbeit der Kollegen der Stadtplanung für die zügige Umsetzung des Bürgerschaftsauftrages: „Das jetzt vorliegende Konzept zeigt deutlich, daß die Stadt attraktive Wohnlagen am Wasser zu bieten hat, die Lübeck von seiner besten Seite zeigen. Zudem haben wir jetzt eine exzellente und fundierte Grundlage für den weiteren Stadtentwicklungsprozeß.“
Bürgermeister Saxe nannte das Konzept „Wohnen am/auf dem Wasser“ abschließend „eine Einladung an Investoren, hochwertigen Wohnungsbau in Lübeck zu realisieren.“ Bausenator Boden wiederum sagte auf Nachfragen der Presse, daß er davon ausgehe, daß innerhalb von fünf Jahren zumindest das erste Projekt für einen der in dem Konzept genannten Standorte realisiert werden könnte. „Wenn der erste Stein ins Wasser geworfen ist, dann kommen bestimmt viele weitere Anfragen“, sagte er. +++