Innensenator Geißler legt überarbeitete Taxenordnung vor
Lübecks Innensenator Thorsten Geißler hat heute während eines Pressegespräches die neue Lübecker Taxenordnung vorgestellt. Sie ersetzt die bestehende Lübecker Taxenordnung, die vor mehr als 20 Jahren, genauer am 26. März 1985, erlassen worden ist. „Nach dieser langen Zeit ist es notwendig, die Taxenordnung an die heutigen Gegebenheiten anzupassen“, sagte Geißler.
Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck, wie die Taxenordnung exakt heißt, wird der Bürgerschaft Ende April 2005 vorgelegt. Da der Ausschuß für Sicherheit und Ordnung bereits einstimmig die Annahme des Entwurfes empfohlen hat, rechnet Geißler mit einer Empfehlung der Bürgerschaft an den Bürgermeister, die Taxenordnung in der vorgeschlagenen Form zu erlassen. Sobald die amtliche Bekanntmachung veröffentlicht ist, tritt sie in Kraft – das wird Anfang Mai sein.
Die neue Verordnung enthält gegenüber der alten zahlreiche Präzisierungen, aber auch Ergänzungen und Neuerungen: „Qualitätssicherung und Kundenfreundlichkeit sind unser Ziel“, sagte Senator Geißler. Einer der wichtigsten Punkte für Fahrgäste dürfte der Absatz 3 des Paragraphen 8 sein: Darin heißt es, daß die Taxifahrer dazu verpflichtet seien, „während des Bereithaltens des Taxis und während der Ausführung von Beförderungsaufträgen im Bereich des vorderen rechten Armaturenbrettes, an einer für den Fahrgast gut sichtbaren Stelle, einen Fahrausweis mit dem eigenen Lichtbild, Vornamen und Nachnamen, dem Namen der Taxiunternehmerin/des Taxiunternehmers und der Gültigkeitsdauer (...) anzubringen.“
Außerdem ist im gleichen Paragraphen in Absatz 4 vorgeschrieben, daß dem Fahrgast auf Verlangen Einsicht in die Taxi- und Tarifordnung zu gewähren ist. Besonders wichtig für Touristen ist auch, daß im Fahrzeug eine für den Fahrgast gut sichtbare Kurzfassung des Taxitarifes mit den wesentlichen Tarifmerkmalen in deutscher und englischer Sprache angebracht werden muß. „Das ist im Ausland ja gängige Praxis“, so Geißler.
Zu den weiteren Neuerungen gehört der Paragraph 7, Absatz 3. Danach hat das Fahrpersonal ordentliche und saubere Kleidung zu tragen. Insbesondere ist das Tragen von kurzen Hosen, Sportbekleidung, ärmellosen T-Shirts und zum Fahren ungeeignetes Schuhwerk untersagt.
Auch ist jetzt explizit festgehalten, daß an den „Taxenständen nur fahrbereite Taxen stehen dürfen. Zur Fahrbereitschaft gehört die ständige Anwesenheit der Taxifahrerin/des Taxifahrers im Taxi oder in unmittelbarer Nähe des Taxis“, heißt es beispielsweise in Paragraph 4. Dort ist in weiteren Absätzen auch geregelt, daß den Fahrgästen die Wahl des Taxis unabhängig von der Reihenfolge frei steht, die Taxen auf den Taxenständen nicht instand gesetzt, gewartet oder gewaschen werden dürfen und die Taxenstände und die Umgebung sauber gehalten werden. Sogar eigentlich in der Praxis aber leider bislang nicht Selbstverständliches regelt die neue Verordnung nun ganz präzise: „Das Verrichten der Notdurft ist an oder in unmittelbarer Nähe von Taxenständen verboten“, heißt es in § 4, Abs. 8.
Der Senator betonte, daß die Vorlage unter Beteiligung von Vertretern des Lübecker Taxen- und Mietwagengewerbes und des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e.V. erarbeitet worden sei: „In diesen Gesprächen wurde deutlich, daß sich auch das Taxigewerbe klarere und damit naturgemäß auch ausführlichere Regelungen wünscht. Daraus erklärt sich auch der größere Umfang der neuen Verordnung.“
In der Hansestadt Lübeck gibt es rund 200 Taxen. Die Taxiverordnung gilt nicht für die Mietwagen, die allerdings auch weniger Rechte haben. +++