Haushalt 2005 und 1. Nachtrag genehmigt – Kredite gekürzt

Veröffentlicht am 23.02.2005

Haushalt 2005 und 1. Nachtrag genehmigt – Kredite gekürzt

Haushalt 2005 und 1. Nachtrag genehmigt – Kredite gekürzt

050153L 2005-02-23

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat jetzt die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2005 und den 1.Nachtrag 2005 genehmigt. Bei der Genehmigung des Haushalts 2005 hat der Innenminister allerdings die Höhe der Kredite, die zur Finanzierung des Vermögenshaushalts aufgenommen werden dürfen, um rund 2,3 Millionen Euro auf 46 Millionen Euro gekürzt. Auch bei den sogenannten Verpflichtungsermächtigungen ist der Gesamtbetrag um rund zwei Millionen Euro niedriger auf 28 Millionen Euro festsetzt worden. Durch Verpflichtungsermächtigungen werden Kommunen in die Lage versetzt, bei mehrjährigen Investitionen, beispielsweise beim Schul- oder Straßenbau, Verpflichtungen für spätere Haushaltsjahre einzugehen.

Durch die Genehmigung der 1.Nachtragshaushaltssatzung 2005, die wenige Tage nach der Genehmigung des Haushalts 2005 durch den Innenminister erteilt wurde, erhöht sich die Summe der Verpflichtungsermächtigungen um 3,9 Millionen Euro auf nunmehr 31,9 Millionen Euro. Der 1. Nachtrag ist notwendig geworden, um insbesondere die Investitionen zur dringend notwendigen Leistungsertüchtigung der Moislinger
Allee/Lachswehrallee tätigen zu können, die auf Grund der Investitionspläne der
Drägerwerk AG im Bereich der Finkenstraße erforderlich wird.

Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe: „Der Innenminister erkennt unseren erfolgreichen Konsolidierungskurs an. Wir werden den eingeschlagenen Weg zur Gesundung der
Finanzen uneingeschränkt fortsetzen. Haushaltskonsolidierung bleibt für uns aber kein Selbstzweck, sondern schafft Freiräume für Zukunftsinvestitionen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Denn neben der Haushaltskrise ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die vordringlichste Aufgabe der Hansestadt. Verwaltung und Politik werden auch zukünftig hier weiter eng zusammen arbeiten und in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, die Zukunftsfähigkeit dieser Stadt weiter auszubauen. Wir werden immer wieder hinterfragen müssen, auf welche Kernaufgaben wollen wir uns künftig konzentrieren, welcher Standard ist zumutbar, worauf kann verzichtet werden und welche Alternativen sind denkbar. Die dahinter stehenden enormen Anstrengungen dienen nur dem einem Ziel: Lübeck und seinen gegenwärtigen wie künftigen Generationen eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft zu geben.“

Im Ursprungshaushaltserlaß 2005 betont das Innenministerium, daß die Hansestadt Lübeck aufgrund der hohen Haushaltsdefizite bei ihren Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung auch in den nächsten Jahren nicht nachlassen dürfe. Um in späteren Jahren die Fehlbedarfe ausgleichen zu können, empfiehlt das Innenministerium eine Reihe von Maßnahmen: So sollte die schrittweise Privatisierung der Gebäudereinigung erwogen, auf freiwillige Leistungen wie Lübeck Pass, Kommunales Kino oder Nachbarschaftsbüros verzichtet und die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände angesichts der finanziellen Lage spürbar reduziert werden.

Wie in den Genehmigungen der Haushaltssatzungen vergangener Jahre weist das Ministerium noch einmal nachdrücklich darauf hin, daß die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe dringend erforderlich sei. In diesem Zusammenhang verweist der Innenminister auf die Gemeindeordnung und zitiert: „...verpflichtet ist, ihre Einnahmequellen auszuschöpfen.“

„Die Genehmigung des Innenministers ist auch ein klares Signal, daß Ausgaben ohne solide Gegenfinanzierung nicht mehr akzeptiert werden, und damit immer wieder auch die Frage nach der finanziellen Sinnhaftigkeit von Vorhaben gestellt werden muß. Andersherum dürfen den Kommunen ebenso nicht immer neue Aufgaben aufgezwungen werden, ohne daß hierfür eine seriöse Gegenfinanzierung vorhanden ist,“ so Saxe abschließend. +++