Bewohnerparkausweise ab Januar auch in den Stadtteilbüros

Veröffentlicht am 21.12.2004

Bewohnerparkausweise ab Januar auch in den Stadtteilbüros

Bewohnerparkausweise ab Januar auch in den Stadtteilbüros

040996L 2004-12-21

Das Serviceangebot der Lübecker Stadtteilbüros wird weiter ausgebaut: Wie der Bereich Meldestelle der Hansestadt Lübeck mitteilt, können ab Januar 2005 in den Stadtteilbüros auch Bewohnerparkausweise beantragt werden: Ab Montag, 3. Januar 2005, können die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck in allen Stadtteilbüros in Travemünde, Parkallee 1, in Kücknitz, Kirchplatz 7 b, in St. Lorenz, Fackenburger Allee 29, in Moisling, Moislinger Berg 2, in St. Gertrud, Adolf-Ehrtmann-Straße 3, und in der Innenstadt, Dr.-Julius-Leber-Straße 46 - 48, neben der Straßenverkehrsbehörde, Mühlendamm 12, Bewohnerparkausweise, Zufahrtsberechtigungen, Parkausweise für Gehbehinderte und Zusatzausweise beantragen. Antragsformulare werden ausgegeben und entgegengenommen. Parkausweise für Gehbehinderte werden in den Stadtteilbüros bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort ausgestellt.

Für die Bewohnerparkausweise wird bei Vorliegen der Voraussetzungen unmittelbar eine vorläufige (zweiwöchige) Bewohnerparkberechtigung erteilt.

Die endgültige Bearbeitung der Bewohnerparkausweise, Zufahrtsberechtigungen und Zusatzausweise erfolgt weiterhin in der Straßenverkehrsbehörde. Die Ausweise beziehungsweise Berechtigungen werden den Bürgerinnen und Bürgern bei Vorliegen der Voraussetzungen von dort zugesandt. +++