Zufahrt durch Schlutup wird jetzt kontrolliert
Das Wechselverkehrszeichen vor der Ortsdurchfahrt Schlutup aus Richtung Selmsdorf kommend ist versetzt worden. Wie die Abteilung Verkehrsplanung des Bereichs Stadtplanung der Hansestadt Lübeck mitgeteilt hat, steht das Schild seit vergangenen Freitag auf einer Verkehrsmittelinsel in Schlutup und somit auf Lübecker Stadtgebiet. Damit fallen Verkehrsverstöße in die Zuständigkeit der Polizei Schleswig-Holsteins beziehungsweise Lübecks, die angekündigt hat, das Durchfahrtsverbot künftig zu kontrollieren.
Die seit dem 30. August 2004 geltende Regelung des nächtlichen (22 bis 6 Uhr) Zufahrtsverbotes für den allgemeinen Kfz-Verkehr (von Montag bis Sonnabend zwischen 6 und 22 Uhr dürfen nur Anlieger, Linienverkehr, Taxen und Radverkehr von Selmsdorf kommend nach Schlutup einfahren), ist von vielen Verkehrsteilnehmern schlichtweg nicht beachtet worden. So belegen Verkehrserhebungen der Hansestadt Lübeck allein in der Zeit von 4 bis 6 Uhr über 550 Verkehrsverstöße.
Da die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern diese Mißachtungen des Verkehrsverbotes nicht kontrolliert, sah sich die Hansestadt Lübeck gezwungen, das Wechselverkehrszeichen an die Ortsgrenze auf städtisches Gebiet zu versetzen. Die Vorinformation an der B 104 bleibt bestehen, um frühzeitig auf diese Regelung hinzuweisen. Außerdem wurde in Höhe des Kreisverkehrsplatzes ein weiteres Hinweisschild als zusätzliche Information für den Kfz-Verkehr aufgestellt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrszeichen zu beachten und sich an das Durchfahrtsverbot zu halten.
Mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Verkehrsberuhigung Schlutup“ ist das Aufstellen der zusätzlichen Schilder am 4. Oktober 2004 gemeinsam diskutiert worden. Der Arbeitskreis begrüßte die Maßnahme einhellig.
Hinweis für die Medien: Bei Bedarf können Fotos der Schilder per E-Mail übermittelt werden. +++