Bürgerschaft behandelt Anträge aus Einwohnerversammlung
Wenn die Lübecker Bürgerschaft am Donnerstag, 29. Januar 2004, zur ersten Sitzung des Jahres zusammentritt, nehmen Anträge von Einwohnerinnen und Einwohnern einen breiten Raum ein: Sie sind bei der Einwohnerversammlung in der Musik- und Kongreßhalle am 2. Dezember 2003 beschlossen worden und werden nun von den gewählten Bürgervertretern behandelt. „Das ist eine Stärkung der Demokratie und ein weiteres plebiszitäres Element der neuen Kommunalverfassung“, freut sich Stadtpräsident Peter Sünnenwold, der betont, daß auf diese Weise „Einwohnerinnen und Einwohnern Anträge direkt in die Bürgerschaft einbringen können.“
Insgesamt zwölf Anträge haben bei der Einwohnerversammlung die Mehrheit der Anwesenden gefunden. Das Themenspektrum reicht von der Forderung, die finanzielle Situation des Lübecker Flughafens öffentlich darzustellen, über den Wunsch, ein Konzept zur Bekämpfung der Kleinkriminalität aufzustellen bis hin zu der Frage, wann die Fenster in der Schule Lauerholz erneuert werden.
Gemäß Paragraph 16 der neuen Kommunalverfassung Schleswig-Holsteins haben Einwohnerinnen und Einwohner über die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, durch Anregungen und Vorschläge aktiv am Geschehen mitzuwirken. Die während der Einwohnerversammlung beschlossenen Anträge müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache bleibt jedoch den Bürgerschaftsmitgliedern vorbehalten. +++