Lübeck reicht Beschwerde gegen Kartellamtsentscheidung ein
Vertreter der Hansestadt Lübeck aus Politik und Verwaltung, des Vorstands von E.on Hanse und der Stadtwerke Lübeck GmbH haben heute gemeinsam über die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts beraten. Wie berichtet, hatte das Kartellamt am 24. November dem zum E.on-Konzern gehörenden Unternehmen E.on Hanse (der früheren Schleswag) untersagt, eine 49,9prozentige Beteiligung an der Stadtwerke Lübeck GmbH zu erwerben.
Innerhalb einer Frist von vier Wochen muß nach Zugang der Untersagung entschieden werden, ob dagegen Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt wird. Über den Klageweg entscheidet auf Seiten der Hansestadt Lübeck die Bürgerschaft während ihrer Sitzung am 29. Januar 2004. Die Frist über die Einreichung einer Beschwerde endet aber schon am 24. Dezember 2003.
Zur Fristwahrung wird die Hansestadt Lübeck deshalb aus formalen Gründen in den kommenden Tagen Beschwerde gegen die Untersagung des Kartellamts einlegen. Ende Januar wird die Bürgerschaft dann darüber befinden, ob der Rechtsweg eingeschlagen wird oder die Beschwerde zurück genommen wird. Nach Ansicht von Bürgermeister Bernd Saxe und Wirtschaftssenator Wolfgang Halbedel „sollte aber auch klar sein, daß der Klageweg, wenn die Bürgerschaft denn so entscheiden sollte, nur gemeinsam mit E.on beschritten werden kann.“ +++