Stadtpräsident lädt zu Einwohnerfragestunde am 2. Dezember
Lübecks Stadtpräsident Peter Sünnenwold (CDU) lädt, vorbehaltlich der Zustimmung der Lübecker Bürgerschaft am heutigen späten Abend, zur ersten Einwohnerversammlung nach der Kommunalverfassungsreform ins Kongreßfoyer der Musik- und Kongreßhalle (MuK) ein. Die Einwohnerfragestunde soll am Dienstag, 2. Dezember 2003, von 17 bis 20 Uhr sein und sich im wesentlichen mit zwei Themen befassen: Bürgermeister Bernd Saxe wird die finanzielle Situation der Hansestadt erläutern und der Themenkomplex Sicherheit und Sauberkeit soll besprochen werden.
Im Rahmen der kommunalen Verfassungsreform im Jahr 2002 sind die Bestimmungen der Gemeindeordnung (GO) zur Einwohnerfragestunde mit Wirkung zum 1. April 2003 geändert worden. War es bislang so, daß die Kommune zu einer Einwohnerfragestunde einladen sollte, so schreibt die GO nunmehr die Einberufung einer Einwohnerfragestunde mindestens einmal jährlich zwingend vor. Bislang war der Bürgermeister zuständig, nunmehr ist es der Stadtpräsident. Das Recht der Bürgerschaft, die Einberufung einer Einwohnerfragestunde zu verlangen, bleibt von der Neuregelung unberührt.
Der erste Bürger Lübecks, Stadtpräsident Sünnenwold, leitet die Einwohnerfragestunde. Er kann, sofern das erforderlich ist, die Redezeit beschränken und auch von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Einwohnerinnen und Einwohner können sich zu den Themen der Tagesordnung zu Wort melden. Außerdem kann über Anregungen oder Vorschläge aus der Versammlung in offener Abstimmung abgestimmt werden. Diese gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden.
Bislang wurden, noch nach den alten Regelung der GO, nur zwei Einwohnerversammlungen einberufen: die erste am 4. April1995 in der MuK mit 470 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zweite am 21. Mai 1997, ebenfalls in der MuK mit 396 Lübeckerinnen und Lübeckern. Die Versammlungen dauerten zwei beziehungsweise dreieinhalb Stunden. +++