Lübeck-Paß: Vergünstigungen für Bäder entfallen ab 1. Juli
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2003 unter dem Tagesordnungspunkt 12.1 aufgrund der Haushaltssituation beschlossen, die Vergünstigungen des Lübeck-Passes im Hinblick auf den Besuch von Schwimmhallen, Flußbädern und beheizten Freibädern ab 1. Juli 2003 einzustellen.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales teilt deshalb mit, daß aus diesem Grunde ab Dienstag, 1. Juli, die Vergünstigungen für den Besuch in den Lübecker Schwimmhallen, in den Lübecker Frei- und Flußbädern und im Aqua Top in Travemünde für die Empfänger des Lübeck-Passes eingestellt werden.
Alle anderen Vergünstigungen des Lübeck-Passes, wie beispielsweise für die Volkshochschule Lübeck, für die kulturellen Einrichtungen (Bühnen, Konzerte, Museen, Rathaus, Stadtbibliothek) bleiben jedoch weiterhin erhalten und können in Anspruch genommen werden.
Der Lübeck-Paß ist weiterhin erhältlich für Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Für alle anderen Lübeck-Paß-Berechtigten (auch für Bewohner von Lübecker Alten- und Pflegeheimen und stationären Lübecker Einrichtungen, die nur einen „Barbetrag zur persönlichen Verfügung haben“) ist der Lübeck-Paß in den Stadtteilbüros St. Lorenz, Moisling, Kücknitz, St. Gertrud, Travemünde sowie in der Bürgerinformation, Breite Straße 62, weiterhin erhältlich. +++