Hansestadt setzt sich für Erhalt des Katasteramtes Lübeck ein

Veröffentlicht am 17.02.2003

Hansestadt setzt sich für Erhalt des Katasteramtes Lübeck ein

Hansestadt setzt sich für Erhalt des Katasteramtes Lübeck ein

030120R 2003-02-17

Die Hansestadt Lübeck will dazu beitragen, das Katasteramt Lübeck und damit 45 qualifizierte Arbeitsplätze, zu erhalten. Der Hauptausschuß der Lübecker Bürgerschaft hat jetzt einstimmig einen entsprechenden Beschluß gefaßt, mit dem der Bürgermeister gebeten wird, mit dem Land Schleswig-Holstein einen Vertrag zur Durchführung der Vermessungsaufgaben der Hansestadt Lübeck durch das Katasteramt Lübeck abzuschließen.

Von 1946 bis Ende 2000 bestand ein Vertrag zwischen dem Land Preußen beziehungsweise dem Land Schleswig-Holstein als dessen Rechtsnachfolger und der Hansestadt Lübeck. Zweck dieses “Vermessungsvertrages” war die Zusammenfassung der Vermessungsaufgaben im Stadtgebiet Lübeck in einer Hand; die Ausführung der städtischen Vermessungsaufgaben wurde auf das staatliche Katasteramt Lübeck übertragen. Aus rechtlichen Gründen wurde dieser Vertrag seitens des Landes zum Ende des Jahres 2000 gekündigt. Bis dahin bestehende Sondervereinbarungen und Vergünstigungen im Rahmen des Vertrages führten letztlich zu dessen Kündigung. Seit Anfang 2001 besteht ein vertragsloser Zustand. Überlegungen und Gespräche zwecks Abschluß eines Folgevertrages sind angestellt und geführt worden. Die Zusammenarbeit ist im Sinn des ehemaligen Vertrages weiter beibehalten worden.

Nachdem die vom Land - zuletzt 1994 - angestrebte Kommunalisierung der Katasterämter nicht realisiert werden konnte, hat das Land beschlossen, die Anzahl der bis dahin 17 Katasterämter durch Zusammenlegungen deutlich zu reduzieren. Dieser Beschluß ist bereits für die Ämter Niebüll/Husum, Eutin/Oldenburg, Pinneberg/Itzehoe (Elmshorn ist neuer Standort) und Schleswig/Flensburg umgesetzt worden. Die ehemaligen Standorte Niebüll, Eutin, Pinneberg, Itzehoe und Schleswig sind aufgelöst oder zunächst zu Außenstellen umgewandelt worden. Für den südlichen Landesteil stehen weitere Zusammenlegungen in den nächsten Monaten an. Davon werden auch das Katasteramt in Lübeck und die umliegenden Ämter in Ratzeburg und Bad Oldesloe betroffen sein. Welche Standorte aufgegeben werden und welcher erhalten bleibt, ist derzeit noch unbekannt. Gremien und politische Vertreter des Kreises Herzogtum Lauenburg und der Stadt Ratzeburg haben sich seit einiger Zeit durch Beschlüsse und öffentliche Aussagen um den Erhalt des Standortes Ratzeburg intensiv bemüht.

Wie der Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck erfahren hat, kann ein bestehender “Vermessungsvertrag” die Aussichten auf Fortbestehen des Katasteramtes erhöhen. Vermutlich deshalb hat die Stadt Neumünster bereits vorsorglich 2001 einen neuen Vertrag mit dem Land geschlossen.

Der abzuschließende Vertrag soll im wesentlichen den Lübecker Standort stärken. Er enthält eine Option zum sofortigen Ausstieg, für den Fall, daß das Katasteramt Lübeck aufgelöst werden sollte. Der Erhalt des Lübecker Katasteramtes - unter anderem mit den hoheitlichen Aufgaben der “Landesvermessung” und der “Führung des Liegenschaftskatasters” “unter Berücksichtigung der Belange u.a. der Wirtschaft” - ist grundsätzlich positiv für den Wirtschaftsstandort Lübeck und kommt letztlich auch den Bürgerinnen und Bürgern der Hansestadt Lübeck zugute. Der Fortbestand trägt auch dazu bei, die langjährige vertrauensvolle, gute Zusammenarbeit der Verwaltungen weiterhin zu sichern, auch im Hinblick auf eine enge Zusammenarbeit beim Daten- und Informationsaustausch und der Anwendung neuer Technologien. Dabei ist die räumliche Nähe ein weiterer Vorteil.

Durch den abzuschließenden Vertrag entsteht kein “Monopol” zugunsten des Landes. Der Vertrag sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Hansestadt Lübeck der Auftragsvergabe an öffentliche bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI) vor. Davon machen auch verschiedene städtische Stellen seit langem Gebrauch. Außerdem werden diese Vermessungsbüros in der Regel von den städtischen Betrieben und Gesellschaften mit zum Teil sehr umfangreichen Vermessungsarbeiten beschäftigt. Der neue Vertrag ist kostenneutral. Zusätzliche Kosten, im Vergleich zur Beauftragung des Katasteramtes und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, entstehen nicht. +++