Sonderparkregelung für Umzugsfahrzeuge

Veröffentlicht am 27.12.2001

Sonderparkregelung für Umzugsfahrzeuge

Sonderparkregelung für Umzugsfahrzeuge

010942L 2001-12-27

Parkende Fahrzeuge behindern nicht selten das Be- und Entladen von Umzugsfahrzeugen. Um den Wohnungsumzug zu erleichtern, kann eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone mit einer Ausnahmegenehmigung für Transportfahrzeuge eingerichtet werden. Darauf weist die Abteilung Verkehrsbehörde des Bereichs Verkehr der Hansestadt Lübeck in einem neuen Faltblatt “Wohnungsumzüge” hin.

Der Antrag auf Einrichtung einer entsprechenden Halteverbotszone sollte möglichst schriftlich (auch per Fax) ein bis zwei Wochen vor dem Termin gestellt werden. Die Gebühr beträgt 25 Euro. Das Faltblatt und weitere Informationen gibt es beim Bereich Verkehr, Mühlendamm 12, Telefax (0451) 62 55 26. +++