Bebauungsplan “An der Hülshorst” wird rechtskräftig

Veröffentlicht am 08.01.2001

Bebauungsplan “An der Hülshorst” wird rechtskräftig

Bebauungsplan “An der Hülshorst” wird rechtskräftig

010023L 2001-01-08

Der Bebauungsplan 25.03.00 Karlshof/An der Hülshorst, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von etwa 50 Wohneinheiten schafft, wird am Mittwoch, 10. Januar, rechtsverbindlich.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen den Bau von Doppel- und Reihenhäusern mit zwei Geschossen bzw. die Verlängerung des bestehenden Wohnblocks auf dem ehemaligen Gasometergrundstück. Bei der Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes standen insbesondere umweltschonende, kosten- und energiesparende sowie soziale Aspekte im Vordergrund. Es wird eine verdichtete Bauweise ermöglicht, die sowohl den sparsamen Umgang von Grund und Boden fördert, sowie in einem Kontext mit der angrenzenden Einfamilienhausbebauung steht. Der städtebauliche Entwurf sieht ein hohes Maß an Gemeinschaftsflächen vor, um ein Miteinander der zukünftigen Bewohner zu fördern und somit den sozialen Aspekt des Zusammenwohnens in den Vordergrund zu stellen.

Ein auf dem ehemaligen Gasometergelände planungsrechtlich festgesetzter Waldstreifen mit einem Abstandsstreifen von 25 Metern sowie die unmittelbar nördlich an das Gelände angrenzenden Ausgleichsflächen stellen eine Pufferzone zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet “Lauerholz” dar. +++