Fachbereich Umwelt weist Kritik an Pekdeger-Gutachten zurück

Veröffentlicht am 29.12.2000

Fachbereich Umwelt weist Kritik an Pekdeger-Gutachten zurück

Fachbereich Umwelt weist Kritik an Pekdeger-Gutachten zurück

001066L 2000-12-29

Der Fachbereich Umwelt der Hansestadt Lübeck verwahrt sich gegen Interpretationen des CDU-Bürgerschaftsmitglieds und Vorsitzenden der Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung (MIT) der CDU, Kreisverband Lübeck, Peter Sünnenwold, am Pekdeger-Gutachten. Sünnenwold schrieb in einer MIT-Pressemitteilung vom 28. Dezember: “Es darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, die Stadt würde Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen, um die Bevölkerung ruhig zu stellen.” In der Pressemitteilung heißt es weiter: “Peter Sünnenwold kritisiert den Umgang mit Gutachten im Umweltamt über die Arsenfunde in der Trave und auf dem ehemaligen Pfleiderer-Grundstück. Er hält es für bedenklich, wenn der Gutachter (Prof. Pekdeger) seine Gutachten von Mitarbeitern der Verwaltung überarbeiten und korrigieren läßt, bevor er sie offiziell vorlegt. Diese Vorgänge wurden in der letzten Umweltausschußsitzung aufgedeckt.”

Laut Fachbereich Umwelt ist diese Anschuldigung falsch. Im jüngsten Umweltausschuß wurden “diese Vorgänge” weder “aufgedeckt”, noch haben städtische Mitarbeiter den Inhalt von Gutachten sinnverzerrend korrigiert. Vielmehr wurde ein Mitarbeiter des Bereichs Umwelt von Senatorin Dr. Beate Hoffmann gebeten, dem Radiosender Offener Kanal außerhalb des Raumes, in dem der Umweltausschuß tagte, ein Interview zu geben. In diesem Interview sagte der Mitarbeiter lediglich, daß Gutachten stets redaktionell bearbeitet, aber keineswegs inhaltlich korrigiert oder gar manipuliert würden. Im übrigen behandelte der Umweltausschuß diesen Vorgang auch nicht.

Es ist, so der Fachbereich Umwelt (FB 3), selbstverständlich, daß Gutachten, bevor sie veröffentlicht werden, vom Auftraggeber, in diesem Fall der FB 3, gelesen werden. Dabei wird überprüft, ob der Gutachter seinen Auftrag auch wirklich erfüllt hat. Es wird weiterhin nachgesehen, ob die vorgelegten Untersuchungsergebnisse in sich schlüssig und wie die Ergebnisse des Gutachtens zustande gekommen und ermittelt worden sind. Hat der Gutachter beispielsweise seine Ergebnisse nur knapp zusammengefaßt, so bitten die städtischen Mitarbeiter den Gutachter in solchen Fällen darum, sie allgemein verständlicher darzustellen.

Bei chemischen Analysen wird darüber hinaus vor der Veröffentlichung eines Gutachtens vom Auftraggeber überprüft, ob die Zahlen stimmen oder Übertragungsfehler, etwa eine “verrutschte” Kommastelle, in dem Gutachten stehen. Auch dabei wird lediglich die Schlüssigkeit der Aussagen überprüft. Ein Beispiel aus einem anderen Bereich mag das verdeutlichen: Kommt ein Gutachten zur Ermittlung des Blutalkoholgehalts eines Verkehrssünders zum Ergebnis sechs Promille, so kann das offenbar nicht stimmen. Denn bei einem derartigen Wert wäre der Verkehrssünder längst tot.

Die von Peter Sünnenwold aufgeworfene Frage “hier muß schnellstens geklärt werden, in welchem Umfang die Gutachten von dem Mitarbeiter des Umweltamtes überarbeitet wurden und zu welchem Zweck”, kann insofern eindeutig beantwortet werden: Um ein erkennbar fehlerhaftes Gutachten zu vermeiden. +++