Landesmittel für Agenda-Projekte stehen weiter zur Verfügung
Viele Förderprogramme des Landes sind aktuellen Kürzungen und Streichungen zum Opfer gefallen, nicht so das Agenda-Förderprogramm des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Auch im Haushaltsjahr 2001 stehen voraussichtlich wieder Mittel in Höhe von 340 000 Mark für Agenda-Projekte zur Verfügung. Damit wird der Wichtigkeit kommunaler Agenda 21-Prozesse von Landesseite Rechnung getragen. Auch auf EU-Ebene werden sich Fördertöpfe in Zukunft mehr und mehr mit dem Schlüssel der nachhaltigen beziehungsweise zukunftsbeständigen Entwicklung öffnen lassen.
Die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln ist in Lübeck gegeben. 1995 hat die Stadt die Charta von Aalborg unterschrieben und sich damit selbstverpflichtet in einen gesamtstädtischen Agenda 21-Prozeß einzutreten und auf lokaler Ebene eine langfristige zukunftsbeständige Entwicklung umzusetzen.
Einzelprojekte von Vereinen, Verbänden, Initiativen können mit Landesmitteln gefördert werden, wenn sie sich in den Prozeß der Lübecker Agenda einfügen, das heißt, wenn die Projekte beispielsweise den Handlungszielen des Bürgerinnen- und Bürgerhandlungsprogrammes entsprechen. Dieses Programm wurde vom Agenda 21-Büro erarbeitet und gibt Handlungsziele für eine zukunftsbeständige Entwicklung Lübecks wieder, die mit den Lübecker Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam erarbeitet wurden. “Zukunftsbeständig” heißt die wechselseitige Beziehung zwischen Sozialem, Wirtschaft und Umwelt und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Das Agenda 21-Büro der Hansestadt Lübeck in der Ziegelstraße 3 möchte Vereine, Verbände und Initiativen dazu animieren, die Landesförderung für Agenda-Projekte in Anspruch zu nehmen und bietet nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Rufnummer (0451) 122-39 07 gerne Beratungen und nähere Informationen an. +++