Widerspruch gegen die Rentenanpassung 2000 möglich

Veröffentlicht am 14.09.2000

Widerspruch gegen die Rentenanpassung 2000 möglich

Widerspruch gegen die Rentenanpassung 2000 möglich

000758L 2000-09-14

Der Seniorenbeirat der Hansestadt Lübeck weist auf die Möglichkeit hin, Widerspruch gegen die zum 1. Juli 2000 erfolgte Rentenanpassung einzulegen. Diese Rentenerhöhung erfolgte entsprechend der Inflationsrate des Jahres 1999, und nicht wie bisher entsprechend der Nettolohnentwicklung.

Gegen dieses von der Bundesregierung mit Rechtsverordnung vom 31. Mai 2000 beschlossene Verfahren, laufen vor dem Bundesverfassungsgericht verschiedene Musterklagen.

Der Seniorenbeirat betont, daß Rentnern, die bei ihrem Versicherungsträger, zum Beispiel LVA und BfA, keinen Widerspruch eingelegt haben, Nachteile entstehen können, falls das Bundesverfassungsgericht die Regelung als nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehend ansieht.

Der Widerspruch kann laut Seniorenbeirat mit Angabe der Versicherungsnummer formlos erfolgen. Es genügt als Text “Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 ein und bitte um Bestätigung”. +++