Mögliche Einsturzgefahr bei älteren Pultdachgebäuden

Veröffentlicht am 04.09.2000

Mögliche Einsturzgefahr bei älteren Pultdachgebäuden

Mögliche Einsturzgefahr bei älteren Pultdachgebäuden

000708L 2000-09-04

Der Einsturz eines Giebels bei einem Pultdachgebäude aus dem Jahre 1902 in Neumünster ist Anlaß für einen Hinweis der Bauaufsichtsbehörde an die Hauseigentümer ähnlicher Gebäudetypen auf eine mögliche Gefährdung der Konstruktion.

Bei älteren Pultdachgebäuden wird der Dachraum über dem obersten Geschoß in der Regel durch eine höher geführte Wand in massiver Mauerwerksbauweise abgeschlossen. Diese Wände schließen häufig mit einer über den First hinausragenden Attika ab, die mit dekorativen Elementen versehen sein kann. Durch fortgeschrittene Korrosion kann die Verankerung dieser Wände mit dem Dachstuhl nicht mehr gegeben sein, so daß die nicht ausgesteifte Wandscheibe möglicherweise einsturzgefährdet ist, das gilt insbesondere bei geringen Wanddicken.

Der Bereich Bauordnung der Hansestadt Lübeck möchte daher auf diesem Wege auf eine mögliche Gefahr bei diesem Gebäudetyp aufmerksam machen und empfiehlt den Eigentümern, durch geeignete Fachleute (Architekten, Ingenieure, Techniker) die Konstruktionen vom Dachraum her vorsichtshalber kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern zu lassen.

Damit auch für Laien unter den Gebäudeeigentümern klar wird, welcher Gebäudetyp betroffen ist, dient untenstehende Querschnittsskizze als Beispiel für die fraglichen Hauskonstruktionen aus dieser Zeit.