Bebauungsplan Dornbreite wird rechtskräftig
An der Dornbreite können demnächst im Teilbereich II des Bebauungsplangebietes etwa 10 Wohneiheiten entstehen. Geplant sind überwiegend Doppelhäuser, aber auch Einfamilienhäuser. Die Erschließung verläuft einerseits über einen sogenannten “Pfeifenstiel” von der Dornbreite, andererseits über eine zu privatisierende vorgehaltene Wegeparzelle.
Die überplante Gärtnerei hat aufgegeben, die Abbrucharbeiten der Hochbauten haben bereits begonnen. Mit dem Bebauungsplan wird der Nachfrage nach Flächen für Doppel- und Einfamilienhäusern begegnet. +++