Sozialhilfesätze steigen am 1. Juli
Entsprechend der Entwicklung bei den Renten erhöhen sich ab 1. Juli 2000 die Regel-sätze in der Sozialhilfe um 0,6 Prozent auf folgende Beträge: Haushaltsvorstand und Alleinerziehende erhalten ab sofort 550 Mark. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres bekommen 275 Mark, 303 Mark bekommen sie bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres beim Zusammenleben mit einer Person, die allein für die Pflege und Erziehung des Kindes sorgt.
Vom Beginn des achten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind es 358 Mark, von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 495 Mark und vom Beginn des 19. Lebenjahres an dann 440 Mark.
Auf Wunsch wird den Hilfeempfängerinnen und -empfängern ein formeller Neufest-setzungsbescheid erteilt. +++