Fackenburger Landgraben ist jetzt Landschaftsschutzgebiet
Die Hansestadt Lübeck verfügt seit kurzem über ein weiteres Landschaftsschutzgebiet: Es umfaßt die im Stadtteil St. Lorenz-Nord östlich der Krempelsdorfer Allee verlaufende Talniederung des Fackenburger Landgrabens, Randbereiche des Vorwerker Friedhofes, der Tremser Teich, die sogenannte Schafweide und die Karpfenbruchwiese.
Der Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck hat die Grundlagen zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes “Fackenburger Landgraben und Tremser Teich” erarbeitet. Die Stadtverordnung, die im Detail insbesondere den Schutzzweck und die Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen regelt, trat am 3. Mai 2000 in Kraft.
Die genannten Landschaftsbereiche stellen die letzten großräumigen Freiflächen innerhalb der dichten städtischen Bebauung von St. Lorenz, Vorwerk und Stockelsdorf dar. Die Unterschutzstellung des Gebietes dient insbesondere der Sicherung der reizvollen Landschaft für eine naturverträgliche Erholung und hat zum Ziel, eine weitere Bebauung dieses für die Bevölkerung wichtigen Naherholungsraumes zu verhindern. Damit ist der langfristige Schutz dieser Flächen ein weiterer Schritt im Bemühen des Bereiches Naturschutz, eine wirksame Erholungsvorsorge für die Lübecker Bevölkerung zu gewährleisten.
Mit der Unterschutzstellung wird ferner auch der Schutz wertvoller Biotope sichergestellt. Das Landschaftsschutzgebiet unterstützt die Nutzung der von Spazierwegen durchzogenen Fläche als Naturerlebnisraum, in dem naturbelastende Veränderungen wie beispielsweise Bebauungen verboten wurden. +++