Haushalt 2000 der Hansestadt Lübeck genehmigt

Veröffentlicht am 17.03.2000

Haushalt 2000 der Hansestadt Lübeck genehmigt


000217L 2000-03-17

Der Innenminister Schleswig-Holsteins hat die Haushaltssatzung 2000 erneut ohne Einschränkungen genehmigt. Allerdings heißt es in dem Erlaß des Innenministers, daß die Genehmigung “ . . . nur unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß ein erheblicher Teil des Kreditbedarfes und der Verpflichtungsermächtigungen auf umfangreiche Hafenbaumaßnahmen sowie den Bau der Nordtangente entfällt,” erteilt wurde. Die Satzung ist am 15. März - rückwirkend zum 1. Januar 2000 - in Kraft getreten.

In dem Schreiben wird weiter auf die - nun wieder - negative Finanzentwicklung der Hansestadt Lübeck in den Jahren 2001 bis 2003 hingewiesen. Bis dahin dürften nicht abgedeckte Defizite im Verwaltungshaushalt von rund 61 Millionen Mark aufgelaufen sein, so daß zu befürchten ist, daß die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht mehr gegeben sein könnte.

Der Innenminister macht in seinem Erlaß auch auf zusätzliche Risiken für die mittelfristige Finanzplanung als Folge der Pläne der Bundesregierung zur Einkommens- und Unternehmenssteuerreform sowie eventuellen Zinserhöhungen im Hinblick auf die hohe Verschuldung der Stadt aufmerksam. Weitere deutliche Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung, wie bereits in den vergangenen Jahren praktiziert, seien daher geboten. Das Innenministerium bittet die Hansestadt Lübeck angesichts der Finanzlage um Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 1. Oktober 2000.

Die für die Finanzierung des Vermögenshaushalts beantragte Kreditsumme von rund 85,43 Millionen Mark sowie die Verpflichtungsermächtigungen (VE) von rund 173,6 Millionen Mark sind genehmigt worden. Der vorgeschriebenen Freigabe von Ausgaben und VE steht damit nichts mehr im Wege.

Die in der Haushaltssatzung vorgenommenen Festsetzungen für den Wirtschaftsplan der städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen sind nicht genehmigungsbedürftig. Der im Wirtschaftsplan des Krankenhauses Priwall festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite mit 7,5 Millionen Mark ist ebenfalls genehmigt worden. Weitere Genehmigungen für den Bereich der Krankenhäuser waren nicht erforderlich. Die Haushaltspläne der Stiftungen sind - mit Ausnahme der Kulturstiftung - zur Kenntnis genommen worden. Zur Kulturstiftung ergeht ein besonderer Erlaß.

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner Lübecks besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten im Bereich Finanzwirtschaft, Fleischhauerstraße 20. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 15 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. +++