Brunnenwasser in Kleingärten: Trinkwasserverordnung beachten

Veröffentlicht am 16.03.2000

Brunnenwasser in Kleingärten: Trinkwasserverordnung beachten


000212R 2000-03-16

Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm beginnen die in Lübeck zahlreichen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner auf etwa 9700 Parzellen die gepachteten Gärten wieder zu bewirtschaften.

Aus diesem Anlaß macht der Bereich Umweltschutz, als unter anderem für die Trinkwasserüberwachung zuständige Gesundheitsbehörde, auf das Problem der Nutzung von Brunnenwasser zur Trinkwasserversorgung aufmerksam.

Damit eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch verunreinigtes Brunnenwasser in Kleingärten ausgeschlossen werden kann, muß bei einer Nutzung des Brunnenwassers als Trinkwasser dieses laut Trinkwasserverordnung regelmäßig untersucht und der genutzte Brunnen dem Bereich Umweltschutz angezeigt werden. Die Untersuchungen des Wassers hat der Pächter, als tatsächlicher Nutzer des Brunnens, auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Die Durchführung einer Brunnenwasseruntersuchung ist sehr wichtig, da von einem zum Beispiel bakteriell oder mit Nitrat und Nitrit verunreinigten Wasser gesundheitliche Gefahren ausgehen können. Besonders gefährdet können Kleinkinder oder ältere und kranke Personen sein.

Sollte das Brunnenwasser nicht als Trinkwasser benutzt werden, muß zumindest ein Schild an der Zapfstelle mit der Aufschrift “Kein Trinkwasser” angebracht werden.

Für Fragen, insbesondere zu den zu untersuchenden Parametern und Stoffen sowie zu den zugelassenen Untersuchungsstellen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Umweltschutz unter den Rufnummern (0451) 122-39 46 oder -39 47 zur Verfügung. +++