000079R 2000-01-28
Der Städteverband Schleswig-Holstein rät seinen Mitgliedsstädten, keine übereilten Schritte bei der möglichen Einführung einer sogenannten Kampfhundesteuer einzuleiten.
Damit bestätigt der Städteverband die Haltung der Hansestadt Lübeck, derzeit keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde zu erheben. Dabei sieht die derzeit gültige Hundesteuersatzung der Hansestadt vor, für gefährliche Hunde, etwa Pitbulls, den 20fachen Satz zu verlangen. Für den ersten Hund wären das 4800 Mark pro Jahr.
Allerdings regelt die Satzung auch, daß nicht jeder Hund, der qua Definition zu den gefährlichen Hunden gezählt wird, beispielsweise Mastino, Mastiff oder Dogo Argentino, zwangsläufig ein zähnefletschendes, beißwütiges Tier sein muß, von dem eine erhöhte Gefährdung der Bevölkerung ausgeht. Der Halter eines solches Hundes hat laut Lübecker Hundesteuersatzung nämlich die Möglichkeit, zum Amtstierarzt zu gehen und sich bestätigen zu lassen, daß der gemeine Pitbull eigentlich ein liebes Hündchen ist.
Der unklaren Rechtslage wegen hatte die Lübecker Stadtverwaltung bislang den Passus zur “Kampfhundesteuer” nicht angewandt. Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geschieht zunächst einmal nichts. Erst einmal muß die Verwaltung auf die schriftliche Urteilsbegründung des Richterspruches vom 19. Januar 2000 warten. Erfahrungsgemäß dauert das einige Monate.
Sich Zeit zu lassen empfiehlt denn auch Harald Rentsch, Geschäftsführer des Städteverbandes. Außerdem sollten die Kommunen die Ergebnisse des von Innenminister Ekkehard Wienholtz eingesetzten Arbeitskreises abwarten, der sich mit Fragen des Verbots des Handels, der Einfuhr und der Zucht von Kampfhunden beziehungsweise deren Kastration und weiteren Aspekten befaßt. Rentsch reagierte damit auf den Hinweis des Innenministers, daß die Kommunen nach dem höchstrichterlichen Urteil jetzt eine höhere Hundesteuer für bestimmte Rassen erheben könnten.
Rentsch hofft, daß ein gemeinsames Handeln aller Bundesländer auf der Grundlage einheitlicher Maßstäbe vereinbart wird, um den Kommunen durch ein Bündel von Maßnahmen genügend Möglichkeiten zu geben, wirksam gegen “Kampfhunde” einzuschreiten. Dazu zählt er Kontrollen des Maulkorbzwangs, die Sterilisation gefährlicher Hunde, ein Einfuhrverbot bestimmter Hunderassen oder auch den sogenannten Hundehalter-Führerschein. +++