Lübeck führt kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung ein

Veröffentlicht am 27.12.1999

Lübeck führt kommunale Umweltverträglichkeitsprüfung ein


990992L 27. Dezember 1999

Die Hansestadt Lübeck prüft jetzt freiwillig die Umweltverträglichkeit ihrer Vorhaben. Damit hat die Verwaltung einen wichtigen Schritt hin auf eine effektive Umweltvorsorge bei städtischen Projekten getan.

Bereits am 6. Dezember 1999 hat der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Michael Bouteiller, eine Dienstanweisung unterzeichnet, die die Einführung der kommunalen Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVP) in der Hansestadt Lübeck regelt. Damit ist ein Bürgerschaftsauftrag aus dem Jahr 1990 erfüllt, der die Einführung eines solchen Regelwerkes fordert.

“Seit 1985 existieren bereits gesetzliche Regelungen zur Überprüfung von Vorhaben im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit”, erläutert Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann. Diese seien fortlaufend erweitert worden.

Trotzdem gebe es immer noch eine Vielzahl von Vorhaben und Planungen der Städte und Gemeinden, die von den gesetzlichen Bestimmungen nicht erfaßt werden, von denen aber dennoch erhebliche Belastungen der Umwelt ausgehen könnten. “Ein Beispiel hierfür ist die projektierte Einrichtung eines Großveranstaltungsplatzes auf bisher nicht bebauten Flächen”, so Hoffmann. “Dieser Veranstaltungsplatz kann aufgrund der notwendigen Baußmaßnahmen, des Besucherandranges oder auch durch Lärmbelästigungen während der Veranstaltungen die Lübeckerinnen und Lübecker und ihre Umwelt erheblich beeinträchtigen.”

Die Einführung der KUVP habe für die Stadt wie auch für die Lübeckerinnen und Lübecker zahlreiche Vorteile. Für die Bewohnerinnen und Bewohner besonders bedeutsam sei sicherlich die intensivierte und frühzeitigere Öffentlichkeitsbeteiligung zu städtischen Vorhaben, die im Rahmen der KUVP durchgeführt wird. Gesamtstädtisch gesehen, biete die KUVP Vorteile im Hinblick auf die größere Rechtssicherheit von Vorhaben, auf die höhere Akzeptanz städtischer Projekte in der Öffentlichkeit sowie durch die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Private Vorhaben würden durch die KUVP nicht berührt. +++