990986L 22. Dezember 1999
Die rund 10 000 in Lübeck lebenden Muslime haben nun die Möglichkeit, ihre verstorbenen Angehörigen entsprechend den islamischen Riten zu bestatten. Bereits 1997 gab es den ersten Anstoß, in der Hansestadt einen islamischen Friedhof einzurichten. Dieser wurde jetzt auf dem Friedhof Waldhusen in Kücknitz angelegt. Das Grabfeld mit der Nummer 14-2 ist ausschließlich für islamische Bestattungen vorbehalten. Dort sind Bestattungen für alle islamischen Glaubensrichtungen möglich. Auch verstorbene Muslime, die nicht ihren Wohnsitz in Lübeck hatten, können dort bestattet werden.
Der Bereich Friedhöfe der Hansestadt Lübeck hat in vielen Gesprächen mit Vertretern verschiedener islamischer Gruppierungen die islamischen Bestattungen vorbereitet. So wird - unter Einschaltung eines Vermessungsingenieurs - die genaue Ausrichtung der Grabstätten nach Mekka garantiert. In einem Anbau der Kapelle 2 des Friedhofs Waldhusen ist ein gesonderter Raum mit allen erforderlichen sanitären Einrichtungen (Waschraum, Hand- und Fußwaschbecken) geschaffen worden, der den Gläubigen die rituellen Waschungen ermöglicht.
Auch das nach islamischen Regeln übliche ewige Ruherecht kann gewährt werden. Denn die Gräber werden als Wahlgrabstätten abgegeben, die nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren immer wieder verlängert werden können. Eines allerdings ist nicht möglich. Die Beerdigung in Leinentüchern, wie sie bei islamischen Bestattungen grundsätzlich erfolgt. In Deutschland - mit Ausnahme Hamburgs - schreiben die Landesgesetze und Verordnungen jedoch vor, Verstorbene im Sarg zu bestatten.
Bestattungen können unter den Rufnummern (0451) 122-67 43 und -67 32 angemeldet werden. Absprachen zur Nutzung des Waschraumes können über das Büro des Waldhusener Friedhofs, Telefon (0451) 39 59 08, getroffen werden. +++