990945L 7. Dezember 1999
Wie wichtig es ist, die Einhaltung der Geschwindigkeit regelmäßig zu kontrollieren, zeigt ein Bericht des Bereichs Verkehrsangelegenheiten für den Monat Oktober. Allein die Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereich Vekehrsangelegenheiten führten im Oktober zu 2979 Verwarnungen mit Verwarnungsgeldern zwischen 30 und 75 Mark. Gegen weitere 156 Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet; in diesen Fällen war die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr geringfügig. Das heißt, der oder die Betreffende muß mit einem Bußgeld von 80 Mark oder mehr und einer Punkteeintragung beim Flensburger Kraftfahrtbundesamt rechnen. In 29 Fällen waren die Geschwindigkeitsüberschreitungen so erheblich, daß nach den Bestimmungen des Bußgeldkatalogs Fahrverbote von mindestens einem Monat angeordnet werden müssen.
Besonders hervorzuheben sind zwei Fälle, in denen sich die Fahrzeugführer besonders rücksichtslos verhielten: In einem Fall wurde in der Mecklenburger Landstraße die dort zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 46 km/h überschritten. Das Fahrzeug durchfuhr also die Tempo 30-Zone mit 76 km/h. Im Steinrader Damm, ebenfalls ein 30-km/h-Bereich, betrug die Geschwindigkeitsüberschreitung 35 km/h.
In zwei weiteren Straßen, der Geniner Straße und der Wallbrechtstraße, in beiden gilt Tempo 50, wurde jeweils ein Spitzenwert von 105 km/h gemessen. In dem Bereich der Travemünder Landstraße, in dem maximal 70 km/h zugelassen sind, durchfuhr ein Fahrzeug die Meßstelle sogar mit 120 Stundenkilometern.
Hinweis für die Medien: Der Bereich Verkehrsangelegenheiten beabsichtigt, in regelmäßigen Abständen, etwa im Ein- bis Dreimonatsabstand, über die Ergebnisse der städtischen Verkehrsüberwachung zu berichten. Geplant ist, daß jeweils entsprechende Schwerpunktthemen ausgewählt werden, die - durch die Publikation in den örtlichen Presseorganen - mithelfen sollen, die Verkehrsmoral zu verbessern. +++