Lübecker Adreßbuch wird neu aufgelegt

Veröffentlicht am 01.11.1999

Lübecker Adreßbuch wird neu aufgelegt


990826L 1. November 1999

Das Lübecker Adreßbuch, Ausgabe 2000, wird in Zusammenarbeit mit dem städtischen Bereich Statistik und Wahlen und dem Verlag Schmidt-Römhild überarbeitet.

Nach dem Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 4. Juni 1985 darf die Meldebehörde Adreßbuchverlagen Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen. Gegen die Veröffentlichung der Daten können die Betroffenen Widerspruch einlegen. Er muß schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bis zum 30. November beim Bereich Statistik und Wahlen der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, eingelegt werden.

Für Einwohnerinnen und Einwohner, die bereits einen schriftlichen Widerspruch für die Ausgabe des Adreßbuches 1999 eingereicht haben, geht der Bereich Statistik und Wahlen davon aus, daß deren Daten auch diesmal nicht veröffentlicht werden sollen. Diese Bürgerinnen und Bürger brauchen sich nicht erneut zu melden. +++