Die Entsorgungsbetriebe Lübeck, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sind laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet, die Abfälle aus den privaten Haushalten zu entsorgen.
Zweck des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen sowie die Rückführung und Wiederverwertung von Abfällen als Rohstoffe. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden seit 1995 zum Recyclinghof im Eingangsbereich der Deponie Niemark zwei weitere Recyclinghöfe für die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck einschließlich Krummesse eröffnet.
Die Recyclinghöfe in der Hansestadt Lübeck schließen neben den Dienstleistungen ohne gesonderte Gebührenerhebung (z. B. die Baum- und Strauchabfuhr im Frühjahr und Herbst, Kühlgeräte und Sperrmüll auf Abruf, Containersysteme für Glas und Papier) eine wesentliche Lücke in der getrennten Erfassung der Altstoffe. Hier können die Bürger schadstoffhaltige Abfälle (z. B. Leuchtstoffröhren) oder Renovierungsabfälle oder Elektronikschrott abgeben. Schadstoffhaltige Abfälle aus dem Kleingewerbe werden auf diesen Höfen kostenpflichtig angenommen.
Recyclinghöfe sind ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsweisenden Abfallwirtschaft und gleichzeitig eine praktische Zentrale der Abfallberatung zu allen Fragen der Abfallvermeidung und Verwertung, als auch der Schadstoffentfrachtung des Restmülls.
Für die Hansestadt Lübeck übernimmt die Gesellschaft für das Recycling kontaminierter Industriebrachen mbH (GRKI) als beauftragter Dritter die Errichtung und den Betrieb der Recyclinghöfe. Der Firma GRKI obliegt es, die Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Die Tätigkeiten sind nunmehr auf den Recyclinghöfen Herrenwyk und St. Lorenz seit Anfang des Jahres nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zertifiziert. Die Recyclinghöfe St. Lorenz und Herrenwyk dürfen sich nun Entsorgungsfachbetrieb nennen.
Die Überwachung und Zertifizierung erfolgt über einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation, in diesem Fall die DEKRA. Damit hat sich die Firma GRKI einer jährlichen Betriebskontrolle durch einen Fremdüberwacher zu unterziehen. Dabei wird auf eine große Anzahl von Kriterien, die zur Erfüllung der hohen Normen zu erreichen sind, geachtet. So prüft der betriebsfremde Gutachter die Zuverlässigkeit, Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter genauso wie das Vorliegen von aus-reichendem Versicherungsschutz bei Unfällen.
Durch den nachgewiesenen Qualitätsstandard bei der Erfüllung der Aufgaben werden amtliche Genehmigungen erleichtert und vor allem den Kleinbetrieben und den Bürgern der Hansestadt Lübeck einschließlich Krummesse die Haftungspflicht für die abgelieferten Abfälle abgenommen. +++