Der Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck weist darauf hin, daß Paragliding (Gleitschirmfliegen) am gesamten Brodtener Ufer streng verboten ist und Verstöße als Straftat verfolgt werden können. Hintergrund des Hinweises ist der Absturz eines 48jährigen Lübeckers am Brodtener Ufer in Höhe der Gaststätte "Hermannshöhe" am letzten April-Wochenende.
Drachen- und Gleitschirmfliegen ist laut Luftfahrtgesetz nur von zugelassenen Start- und Landeplätzen erlaubt. Wer außerhalb zugelassener Start- und Landeplätze startet oder landet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In Lübeck gibt es keinen zugelassenen Flugplatz für Paraglider. Ein Antrag auf Zulassung eines Start- und Landeplatzes am Brodtener Ufer wurde 1996 aus Naturschutzgründen und der möglichen Gefährdung von Erholungssuchenden abgelehnt.
Neben der Gefährdung von Menschen durch mögliche Zusammenstöße und Abstürze sprechen auch Naturschutzgründe gegen das Gleitschirmfliegen am Brodtener Ufer, so der Bereich Naturschutz. Das Brodtener Ufer beherbergt eine der bedeutendsten Uferschwalbenkolonien Mitteleuropas mit bis zu 2600 Röhren. Die Brutröhren befinden sich an den vegetationsfreien Steiluferbereichen, die von Paraglidern besonders intensiv beflogen werden. Untersuchungen zufolge beunruhigen die am Ufer auf und ab fliegenden Gleitschirme die nistenden Uferschwalben erheblich und halten die Vögel von ihrer Brut und vom Füttern ihrer Jungen ab. Bei wiederholten Störungen besteht die Gefahr, daß Bruten aufgegeben werden oder Jungvögel verhungern.
Die untere Naturschutzbehörde bittet deshalb, Verstöße gegen das Gleitschirm-Flugverbot am Brodtener Ufer der Polizei zu melden. +++