Die Beisitzerinnen und Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung müssen neu gewählt werden. Die Amtszeit der bisherigen Beisitzer endet mit Ablauf des 31. Dezember 1999. Gesucht werden 20 Männer und Frauen für die Ausschüsse und fünf für die Kammern. Personen, die diese Tätigkeit übernehmen wollen, sollten sich umgehend bei den hiesigen Parteien, den Gewerkschaften oder den hier ansässigen sozialen Verbänden melden. Auch Jörg Geller vom städtischen Bereich Jugendarbeit/Jugendamt, Telefon (0451) 122 51 10, nimmt Anmeldungen entgegen.
Die Ausschüsse entscheiden über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung von Soldaten und ungedienten Wehrpflichtigen, die Kammern über Widersprüche gegen Ausschußentscheidungen. Die Ausschüsse sind den Kreiswehrersatzämtern zugeordnet, die Kammern der Wehrbereichsverwaltung.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer für beide Gremien werden vom Jugendhilfeausschuß vorgeschlagen und durch die Bürgerschaft für vier Jahre gewählt.
BeisitzerInnen müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein und mindestens das 32. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen ferner über die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Die neuen Beisitzerinnen und Beisitzer dürfen nicht bereits acht Jahre in dieser Funktion tätig gewesen sein, es sei denn, diese Zeit liegt mindestens acht Jahre zurück. +++