Die Hansestadt Lübeck wird gegen den Bescheid der schleswig-holsteinischen Kultusministerin, die vierte Gesamtschule in Lübeck nicht zu genehmigen, Klage erheben. Diese Entscheidung gab Bürgermeister Michael Bouteiller nach Einholung eines juristischen Gutachtens am 23. Februar bekannt.
Der Kieler Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Ewer hatte den Kieler Ablehnungsbescheid geprüft und war dabei zu dem Schluß gekommen, daß die Hansestadt im Falle einer Klage gute Erfolgsaussichten habe. Die vom Ministerium angeführten Gründe, den Aufbau einer Gesamtschule in Kücknitz zu versagen, seien nicht vom Schulgesetz gedeckt und verletzten die Hansestadt Lübeck in ihrer Planungshoheit, so der Verwaltungsrechtsexperte. Der Bescheid sei somit rechtswidrig.
Die Hansestadt rechnet angesichts der bestehenden Verfahrensdauer beim schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig allerdings nicht damit, daß ein Urteil so rechtzeitig ergehen wird, daß die Gesamtschule noch zum Schuljahr 1999/2000 ihren Betrieb aufnehmen kann. +++