Die Zustellaktion der Lohnsteuerkarten 1999 an die Lübecker Bürger ist abgeschlossen. Arbeitnehmer, die noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, aber am Stichtag,
20. September 1998, mit Hauptwohnung in Lübeck gemeldet waren, werden gebeten, ihre Lohnsteuerkarte bei der Meldestelle Lübeck, Dr.-Julius-Leber-Straße 50/52, Zimmer 1, 23552 Lübeck, zu beantragen.
Für Ehepaare ist die gemeinsame Hauptwohnung maßgebend. Wenn Ehepartner am Stichtag keine gemeinsame Hauptwohnung hatten, werden beide Lohnsteuerkarten von der Gemeinde ausgestellt, bei der der ältere Ehepartner an diesem Tag mit Hauptwohnung gemeldet war.
Bevor die Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber ausgehändigt wird, sollten die Eintragungen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden. Für Änderungen der Eintragungen kann entweder das Finanzamt Lübeck (z.B. Eintragung von Kindern über 18 Jahre und Eintragung von Schwerbehindertenfreibeträgen) oder die Meldestelle Lübeck zuständig sein. Die jeweilige Zuständigkeit ergibt sich aus der Broschüre "Lohnsteuer 99". In Zweifelsfällen erteilt die Meldestelle Lübeck telefonisch Auskünfte unter der Rufnummer 122-33 00.
Hat jemand eine Lohnsteuerkarte erhalten, obwohl er keine mehr benötigt, sollte er sie der Meldestelle mit einem entsprechenden Hinweis zurückgeben. +++