Michael Bouteiller, Lübecks Bürgermeister seit 1988 und von der Bürgerschaft am 25. November 1993 wiedergewählt auf sechs Jahre, wird der Gemeindeordnung entsprechend noch bis mindestens 30. April 2000 amtieren. Darauf weist die für den Bereich Wahlen zuständige Senatorin Dagmar Pohl-Laukamp aus gegebenem Anlaß hin. Bouteiller hat seine zweite Amtszeit am 1. Mai 1994 angetreten. Diese endet am 30. April 2000 und nicht schon ein Jahr früher, wie in einer sachlich falschen Zeitungsnachricht vom heutigen Tage zu lesen war.
Die Wahl des Bürgermeisters findet nach Paragraph 57 a der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung frühestens fünf, spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle statt. Die Stelle ist spätestens fünf Monate vor dem Wahltag auszuschreiben. Den Wahltag bestimmt der Wahlausschuß. +++