Die Umsetzung des neuen Konzepts für eine verkehrsberuhigte Altstadt geht voran. Die Stadt hat die notwendigen Verwaltungsverfahren für das von der Bürgerschaft beschlossene Vorhaben veranlaßt. Parallel wurden die dafür notwendigen Baumaßnahmen vorbereitet, mit denen in Kürze begonnen werden soll.
Am 21. August sind die Rechtsmittelfristen gegen die am 7. Juli bekanntgegebenen Widmungsverfügungen des Bürgermeisters sowie die Teileinziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr abgelaufen. Innerhalb der Einspruchsfrist sind zehn Widersprüche und eine Klage gegen die Widmung sowie drei weitere, die sich im wesentlichen gegen die Teileinziehung richteten, eingereicht worden. Vertreter der Stadt haben am 25. August mit dem zuständigen Referatsleiter im Verkehrsministerium die Klagen und das weitere Verfahren erörtert.
Einige der Klagen haben aufschiebende Wirkung. Unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klagen, so erläutert der Bereich Verkehr, habe das Kieler Ministerium der Stadt empfohlen, mit den Klägern möglichst bald zu sprechen. Denn in Einzelfällen werde durchaus die Möglichkeit einer Einigung gesehen.
Das Verkehrsministerium werde eine endgültige Aussage zur Bestandskraft und Umsetzung des Verkehrskonzepts treffen, sobald die Verhandlungen beendet seien. Selbst wenn eine außergerichtliche Einigung nicht oder nur teilweise zustande käme, werde die aufschiebende Wirkung der Klagen die Umsetzbarkeit des gesamten Verkehrskonzeptes nicht behindern, da den Anliegen der Kläger vorläufig mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnung Rechnung getragen werden könnte. Somit könne der Ausgang etwaiger Klageverfahren in Ruhe abgewartet werden.
Die Verwaltung setze daher ihre Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des Verkehrskonzepts fort. Auch die vorgesehenen Eingriffe, wie sie am Kohlmarkt oder in den Straßen "Fünfhausen" und "Schüsselbuden" geplant seien, würden nicht verzögert. Das neue Verkehrskonzept könne somit noch im Herbst vollständig umgesetzt werden. +++