Die Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Verpackungssteuer soll rückwirkend zum 1. Juli 1996 aufgehoben werden. Eine entsprechende Vorlage erarbeitet zur Zeit der Bereich Steuern. Ein entsprechender Beschluß soll in der Bürgerschaftssitzung am 27. August herbeigeführt werden.
Vorbehaltlich des Beschlusses durch die Bürgerschaft besteht seitens der Stadt die Absicht, sämtliche Verpackungssteuern, die seit der Einführung entrichtet worden sind, an die Steuerpflichtigen zurückzuerstatten. Dabei soll es nicht relevant sein, ob die Steuerpflichtigen die Steuerfestsetzungen durch Rechtsmittel angefochten haben oder nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 7. Mai 1998 entschieden, daß eine kommunale Verpackungssteuer verfassungswidrig ist und damit entsprechende Ortssatzungen nichtig sind. +++