Das Lübecker Schulamt bietet Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine nachträgliche Prüfung den Hauptschulabschluß zu erwerben. Die Prüfung, die sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gliedert, wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuß abgelegt. Anträge sind im Schulamt, Zimmer 501, Fünfhausen 1, Telefon 12-2 40 94, erhältlich.
Der Antrag muß spätestens bis zum 23. April eingereicht werden. Beizufügen sind beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Schulzeugnisses oder später erworbener Zeugnisse sowie ein Lebenslauf und Angaben über die Prüfungsvorbereitungen. Bewerber unter 18 Jahren benötigen außerdem auf dem Antrag die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Für Interessierte findet am Sonnabend, 21. März, 17 Uhr, in der Volkshochschule II, Schwartauer Allee 44 (Haltestelle Friedenstraße), eine Informationsveranstaltung statt. +++