Veröffentlicht am 30.01.1998

Versammlung von "Bündnis Rechts" in Lübeck verboten

Versammlung von "Bündnis Rechts" in Lübeck verboten

Die für Sonnabend, 31. Januar, in Lübeck-Moisling geplante Versammlung von Anhängern des "Bündnis Rechts für Lübeck" ist von der Hansestadt untersagt worden. Eine entsprechende Verfügung des Bürgermeisters ging dem Antragsteller am späten Freitagnachmittag zu. In der Verbotsverfügung wird die Versammlung in dem südlich gelegenen Lübecker Stadtteil mit sofortiger Wirkung untersagt.

In der Begründung stützt sich das Lübecker Ordnungsamt auf § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz). Demnach kann eine Versammlung verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach den erkennbaren Umständen unmittelbar gefährdet ist.

Nach Einschätzung des Landeskriminalamtes handelt es sich entgegen den Angaben des Anmelders nicht um eine örtliche Wahlveranstaltung, sondern um ein bundesweites Treffen rechtsradikaler Organisationen. Es besteht nach den vorliegenden Erkenntnissen die Gefahr, daß aus dem Aufzug heraus nationalistisches Gedankengut verbreitet wird und dabei Straftaten begangen werden, wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Volksverhetzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.

Darüber hinaus ist zu erwarten, daß während der Veranstaltung die Menschenwürde der hier lebenden Ausländer und Ausländerinnen angegriffen wird.

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