Schulen in freier Trägerschaft

Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.

Rechtsgrundlage

  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Was sollte ich noch wissen?

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Zuständige Stelle:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Anschrift

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Karte

Johannes-Prassek-Schule Lübeck Grundschule

Anschrift

Moislinger Allee 82
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

0451 88038140

Fax

0451 88038141

Karte

Otto-Mortzfeld-Schule

Anschrift

Beethovenstraße 20
23556 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 871710

Fax

+49 451 8717119

E-Mail

Internetadresse

www.bzm.de

Karte

Gisa Feuerberg Schule, Schule für Heilerziehungspflege

Anschrift

Alfstr. 13
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 4002138

Fax

+49 451 40256

Karte

Freie Waldorfschule Lübeck

Anschrift

Dieselstraße 18
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 60994-0

Fax

+49 451 60994-33

Karte

Paul-Burwick-Schule, Förderzentrum

Anschrift

Triftstraße 139
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 4002-50189

Fax

+49 451 4002-50169

Karte

Ludwig Fresenius Schulen - Staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik - Ersatzschule

Anschrift

Hochofenstraße 19 - 21
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 304282

Fax

+49 451 306821

Karte

Ludwig Fresenius Schulen - Berufsfachschule für Pharmazie - Ersatzschule

Anschrift

Hochofenstraße 19 - 21
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 304282

Fax

+49 451 306821

Karte

Freie Dorfschule Lübeck

Anschrift

Morierstraße 41
23556 Lübeck, Hansestadt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung

Anschrift

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon

0431 988-2301

Fax

0431 988-2529

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer