Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zur Akteneinsicht.
Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
- Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
- Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.
Untere Bauaufsichtsbehörde
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
- Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden.
Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1942 entstanden sind, durch Kriegseinwirkung zerstört wurden und eine Akteneinsicht deshalb nicht möglich ist.
Vorgänge nach 1942 sind grundsätzlich vorhanden, sie befinden sich aber in verschiedenen Archiven, die zum Teil außerhalb des Dienstgebäudes liegen oder digitalisiert sind . Ob und ggf. welche Akten es für das Gebäude gibt, für dass Sie sich interessieren, können wir Ihnen vorab sagen.
- Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Erbschein
- Grundsteuerbescheid
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers
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Sofern die Einsichtnahme durch die oder im Auftrag der Hausverwaltung für die WEG erfolgt, ist für den Nachweis der Legitimation der Hausverwaltung der Verwaltervertrag in Kopie sowie der aktuelle Abgabenbescheid erforderlich.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte
Einverständniserklärung / Vollmacht
Verwaltungsgebühr: 25 EUR
Vorkasse: Nein
Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft
Verwaltungsgebühr: 0.5 EUR
Vorkasse: Nein
Kopie je DIN A4-Seite
Verwaltungsgebühr: 1 EUR
Vorkasse: Nein
Kopie je DIN A3-Seite
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Die Höhe der anfallenden Gebühren hängt zum einen vom Umfang und der Menge der Kopien (A4, A3, großformatige Pläne, Statiken) ab und zum anderen ob, wegen der Menge und der Größe der Unterlagen eine externe Druckerei mit der Vervielfältigung beauftragt werden muss. Für eine sichergestellte Kostenübernahme wird eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.
Gebühren Bauaktenarchiv gem. Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 27.02.2025
30.1 Einsicht in die archivierten Grundstücks-/Gebäudeakten vor Ort mit Hilfe städtischer Mitarbeitenden 25,00 €
30.2 Scannen von Akten / Aktenbestandteilen mit Versand per E-Mail; je Aktenband 25,00 €
30.3 Anfertigung von Reproduktionen aus Papier; pro Seite
DIN A4 0,60 €
DIN A3 1,30 €
Je Lichtpause (=PIäne > DIN A3) 8,80 €
Für wissenschaftliche, dokumentarische oder vergleichbare Zwecke wird die Gebühr zu 30.1 bis 30.3 auf die Hälfte gemindert.
Bei städtischem Interesse kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
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Eine Kopie der Legitimation verbleibt bei der Bauakte.