Akteneinsicht als Beteiligte an einem Verwaltungsverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen von einem Bauvorhaben, legt die zuständige Behörde Akten an, die Dokumente und Informationen rund um das Vorhaben enthalten. Darin werden zum Beispiel Bauzeichnungen, Baupläne, Nachweise für Standsicherheit und Baugenehmigungen gesammelt. Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie einen Antrag auf Einsicht in die Bauakten stellen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hier erhalten Sie weitere Hinweise zur Akteneinsicht. 

Verfahrensablauf

Um Einsicht in eine Bauakte zu erhalten, gehen Sie vor folgt vor:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und geben Sie das gewünschte Bauvorhaben an.
  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und wann die Einsicht möglich ist.
  • Vereinbaren Sie bei Zustimmung einen Termin zur Akteneinsicht und lassen Sie, falls nötig, Kopien oder Auszüge der Dokumente vor Ort anfertigen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes, dessen Bauakte Sie einsehen möchten.
  • Sie haben eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers erhalten, um die Akte einzusehen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden.
Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1942 entstanden sind, durch Kriegseinwirkung zerstört wurden und eine Akteneinsicht deshalb nicht möglich ist.
Vorgänge nach 1942 sind grundsätzlich vorhanden, sie befinden sich aber in verschiedenen Archiven, die zum Teil außerhalb des Dienstgebäudes liegen oder digitalisiert sind . Ob und ggf. welche Akten es für das Gebäude gibt, für dass Sie sich interessieren, können wir Ihnen vorab sagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Eigentumsnachweis, der in der Regel nicht älter als drei Monate ist. Beispiele hierfür sind:
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag
    • Erbschein
    • Grundsteuerbescheid 
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Vertretung: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sofern die Einsichtnahme durch die oder im Auftrag der Hausverwaltung für die WEG erfolgt, ist für den Nachweis der Legitimation der Hausverwaltung der Verwaltervertrag in Kopie sowie der aktuelle Abgabenbescheid erforderlich.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte
Einverständniserklärung / Vollmacht

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 25 EUR
Vorkasse: Nein
Je Aktenband für die Sichtung von Grundstücks- und Gebäudeakten im Rahmen einer Auskunft

Verwaltungsgebühr: 0.5 EUR
Vorkasse: Nein
Kopie je DIN A4-Seite

Verwaltungsgebühr: 1 EUR
Vorkasse: Nein
Kopie je DIN A3-Seite

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Höhe der anfallenden Gebühren hängt zum einen vom Umfang und der Menge der Kopien (A4, A3, großformatige Pläne, Statiken) ab und zum anderen ob, wegen der Menge und der Größe der Unterlagen eine externe Druckerei mit der Vervielfältigung beauftragt werden muss. Für eine sichergestellte Kostenübernahme wird eine Kostenübernahmeerklärung benötigt.

Gebühren Bauaktenarchiv gem. Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 27.02.2025

30.1 Einsicht in die archivierten Grundstücks-/Gebäudeakten vor Ort mit Hilfe städtischer Mitarbeitenden 25,00 €

30.2 Scannen von Akten / Aktenbestandteilen mit Versand per E-Mail; je Aktenband 25,00 €

30.3 Anfertigung von Reproduktionen aus Papier; pro Seite

                DIN A4 0,60 €

                DIN A3 1,30 €

                Je Lichtpause (=PIäne > DIN A3)            8,80 €

Für wissenschaftliche, dokumentarische oder vergleichbare Zwecke wird die Gebühr zu 30.1 bis 30.3 auf die Hälfte gemindert.

Bei städtischem Interesse kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eine Kopie der Legitimation verbleibt bei der Bauakte.

Hilfe & Kontakt:

Stadtplanung und Bauordnung; Registratur, Bauaktenarchiv

Anschrift

Mühlendamm 22
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Das Bauaktenarchiv ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo.  08:00 - 12:00 Uhr
Di.    08:00 - 12:00 Uhr
Mi.   geschlossen
Do.   08:00 - 12:00 Uhr
Fr.    geschlossen

Hinweis: Termine bitte unter bauaktenarchiv@luebeck.de vereinbaren

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl Parkplätze: 62
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Musterbahn
Anzahl Parkplätze: 55
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parade
Anzahl Parkplätze: 67
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Großer Bauhof
Anzahl Parkplätze: 15
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer