Vorlage - VO/2025/13959-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/13959
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Pinto, Alexander
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
10.03.2025 
17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI) aus dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 10.02.2025: Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Stolzenberg

 

 


Begründung

1. Welchen Wortlaut hat der Antrag auf rderung des jsl vom 15.05.2023 und welche Anlagen sind dieser E-Mail beigefügt?

2. Welchen Wortlaut hat die E-Mail der Verwaltung vom 26.10.2023 und kann daraus eine Förderzusage abgeleitet werden?

3. Welchen Wortlaut hat der Antrag auf Förderung des jsl vom 28.11.2023 und welche Unterlagen sind dem Antrag beigefügt?

4. Welchen Wortlaut hat der Zuwendungsbescheid vom 20.12.2023 und auf welche konkreten Fördersummen und Zeiträume wird Bezug genommen.

5. Gibt es einen Aktenvermerk der Verwaltung zur Vorprüfung einer Förderung des jsl aus dem hervorgeht, dass die Kostenansätze überdurchschnittlich hoch wären und Hinweise gegeben werden, die Wirtschaftlichkeit erheblich zu stärken? Welches Datum hat der Aktenvermerk?

 

In Abstimmung mit dem Bereich Recht (1.300) zu den Fragen 1. 5.:

 

Wird im Wege des Auskunftsersuchens die wörtliche Wiedergabe von Inhalten aus Akten verlangt, die zuvor eingesehen werden konnten, setzt dies im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme die Darlegung eines berechtigten Auskunftsinteresses voraus, um die Angemessenheit des Bearbeitungsaufwands plausibel zu machen. Das berechtigte Interesse kann nicht darin begründet sein, dass grundsätzlich keine Kopien oder Ablichtungen des Akteninhalts erlaubt sind. Wenn nunmehr der genaue Wortlaut von bestimmten Dokumenten im Wege der Auskunft in Erfahrung gebracht werden soll, ist darzulegen, warum die Möglichkeit, sich Notizen zu machen, nicht ausreichend gewesen sein soll bzw. warum es trotz der Notizen auf den genauen Wortlaut ankommen soll. Es muss plausibel begründet werden, warum trotz Kenntnis des Akteninhalts, die geforderte Auskunft für die Erfüllung der Aufgaben als Bürgerschaftsmitglied/Ausschussvorsitzender benötigt wird. Solange dies nicht geschieht, kann die erbetene Auskunft nicht erteilt werden.


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/13639   Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2024/13639-01   Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2025/13959   Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Anfrage
VO/2025/13959-01   Antwort auf Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage des BM Detlev Stolzenberg   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich