Vorlage - VO/2024/13639  

Betreff: Anfrage des BM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Förderentscheidung "junges schauspiel lübeck"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
14.10.2024 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
11.11.2024 
14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
09.12.2024    15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1 In welcher Form und wann ist die Ausgliederung "junges schauspiel lübeck" der Verwaltung und den Fraktionen vorgestellt worden?

2. Gab es einen Runden Tisch "junges schauspiel lübeck" am 12.07.2023 und welche Personen nahmen daran teil?

3. Warum gab es bei einer potentiellen Fördersumme von 450 T€ (2024-2026) keine Vorstellung des Projektes im Kulturausschuss?

4. Gibt es im Haushalt 2024 eine Fördersumme, die dem Projekt "junges schauspiel lübeck" bereits explizit zugeordnet wurde?

5. Warum wurde bereits eine Förderzusage erteilt, bevor überhaupt ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt wurde?

6. Wie wird mit den offenen Fragen aus der Prüfung des Förderantrages zur fehlenden Gemeinnützigkeit, zu überhöhten Projektkosten und zur ausstehenden Machbarkeitsstudie umgegangen?

7. Durch welche Umstände ist diese bevorzugte Behandlung des Projektes "junges schauspiel lübeck" begründet?

 


Begründung

Bei der Akteneinsicht zur Aufstellung des Kulturentwicklungsplanes wirft das ungewöhnliche Vorgehen der Verwaltung bei der Förderung des Projektes "junges schauspiel lübeck" Fragen auf.

 

Bei allen in der Akte dokumentierten Förderanträgen ist das Verfahren nachvollziehbar: es wird ein Förderantrag gestellt, es werden die notwendigen Anlagen beigebracht und dann wird nach sorgfältiger Prüfung eine Entscheidung getroffen. Für diesen Prozess werden mehrere Monate in Anspruch genommen, bis es zu einer Entscheidung und Mitteilung über eine Förderung kommt.

 

Dieses geordnete Verfahren erfolgt im Falle "junges schauspiel lübeck" nicht. Am 26.10.2023 wurde eine Förderzusage von 100 T€ gegeben, obwohl noch kein Förderantrag vorlag. Dieser wurde erst am 28.11.2023 gestellt. Obwohl bei der Prüfung des Antrages offene Fragen unbeantwortet blieben, wie zum Stand der Gemeinnützigkeit, zu überhöhten Projektkosten und zu einer ausstehenden Machbarkeitsstudie erging bereits am 20.12.2023 ein Förderbescheid. Die Auszahlung der Fördersumme wurde daraufhin sofort erbeten und bereits im Januar 2024 angewiesen. Dieser ungewöhnliche Ablauf der Bearbeitung erweckt den Eindruck einer Bevorzugung und sollte im Interesse einer notwendigen Transparenz näher begründet werden.


Anlagen