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Vorlage - VO/2025/13864  

Betreff: Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2028
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2025 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
  2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
  3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a)  f) werden zur Kenntnis genommen.

Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  KJHG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Aufgrund der Auflösung der Fraktion SPD + Freie hler am 27.11.2024 und Neugründung der SPD- Fraktion am 28.11.2024, haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft geändert. Aus diesem Grund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 16.12.2024 beantragt, die Wahlstellen aller Ausschüsse neu zu besetzen (§ 46 Abs. 10 GO S.-H.).

Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlaglisten.


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 13864 AM Juhi (Politik) (12 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 zu VO 13864_2025 JHA Wahl stimmberechtigte und beratende Mitglieder (418 KB)