Vorlage - VO/2025/13864
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Beschlussvorschlag
- Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
- Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
- Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a) – f) werden zur Kenntnis genommen.
Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft Die Vorschläge sind eingearbeitet |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: KJHG |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
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Begründung
Aufgrund der Auflösung der Fraktion SPD + Freie Wähler am 27.11.2024 und Neugründung der SPD- Fraktion am 28.11.2024, haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft geändert. Aus diesem Grund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 16.12.2024 beantragt, die Wahlstellen aller Ausschüsse neu zu besetzen (§ 46 Abs. 10 GO S.-H.).
Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlaglisten.
Anlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 13864 AM Juhi (Politik) (12 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 zu VO 13864_2025 JHA Wahl stimmberechtigte und beratende Mitglieder (418 KB) |