Die Maria-Montessori-Schule in der Stellbrinkstraße 1, 23566 Lübeck ist ein Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schule hat mit ihrer Gründung im Jahr 1971 ihren Namen zu Ehren der Ärztin und Biologin Maria Montessori erhalten.
Häufig führt der Name im Alltag zu Verwechslungen mit den Schulen der Maria-Montessori-Einrichtungen, weshalb eine Umbenennung bereits in der Vergangenheit wiederholt thematisiert wurde.
In der aktuellen öffentlichen Betrachtung wird die Namenspatronin der Schule kritisch gesehen und mit rassistischen Theorien und der ideologischen Nähe zu Mussolini und Hitler in Zusammenhang gebracht. (vgl. dazu Deutschlandfunk Kultur, Reformpädagogik. Die dunkle Seite der Maria Montessori, 08.03.2024, online verfügbar unter: https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-dunke-seite-der-maria-montessori-100.html).
Die Schüler:innenvertretung, der Elternbeirat und die Lehrer:innenkonferenz der Maria-Montessori-Schule sprachen sich für eine Umbenennung aus. Einen Namen zu Ehren einer Person zu tragen, deren damalige Position heute ethisch zweifelhaft ist, sei laut der Schulleitung nicht akzeptabel, weshalb eine Identifizierung mit dem Namen nicht mehr erfolgen könne.
Namensfindung
Die gesamte Schulgemeinschaft war im Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte Juni 2024 in die strukturierte Suche nach einem neuen Namen eingebunden. So unterstützte die Klasse 9 im Rahmen eines Projektes aktiv den Prozess durch organisatorische Maßnahmen (u.a. durch Sammlung und Präsentation von Vorschlägen, Durchführung und Auswertung von Abstimmungen, Verkündung von Ergebnissen und Informationsweitergabe zu Abläufen an die Klassen). Die Namensgebung wurde auch im Unterricht thematisiert und Vorschläge sowie entsprechende Plakate entwickelt. Insgesamt gingen 25 Vorschläge beim Projektteam Klasse 9 aus allen Gremien ein.
Die eingegangenen Vorschläge wurden von der Schülervertretung, den Eltern und der Lehrerkonferenz gesichtet und bewertet. Folgende sechs Namen kamen in die engere Auswahl:
- Ahorn-Schule
- Schule am Rittbrook
- Schule an der Medebek
- Burgtor Schule
- Schule Schönkamp
- Judith Heumann Schule
Ein Meinungsbild aller Prozessbeteiligten (Schüler:innenschaft, Eltern/Sorgeberechtigte, Lehrer:innenkollegium, städtische Mitarbeiter:innen, Kernteam des Trägers des Offenen Ganztags) wurde zu den o. g. Vorschlägen mit dem Ziel erhoben, das Ergebnis der Schulkonferenz zu übermitteln. Bei allen am Prozessbeteiligten herrschte Einigkeit darüber, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen und daher ihre Stimmen in dieser Phase doppelt gezählt wurden. Insgesamt erhielt der Name Ahorn-Schule die meisten Stimmen.
Über alle o. g. sechs Namensvorschläge stimmte die Schulkonferenz am 13.06.2024 mit folgendem Ergebnis ab:
- Ahorn-Schule 8
- Schule Rittbrook 1
- Schule an der Medebek 4
- Burgtor Schule 2
- Schule Schönkamp 0
- Judith Heumann Schule 1
Der Vorschlag Ahorn-Schule erhielt die meisten Stimmen. Die Zweitplatzierung ist der Vorschlag Schule an der Medebek. Das genaue Verfahren kann Anlage 1 entnommen werden.
Stellungnahmen zum Namensvorschlag und Abstimmungsergebnis
Die Schulleitung der Maria-Montessori-Schule begründete den vorgeschlagenen Namen am 30.10.2024 wie folgt:
„Der Name Ahorn-Schule stiftet für unsere Schulgemeinschaft eine hohe Identifikation.
Auf dem Schulgelände steht ein wunderschöner großer alter Ahornbaum. Er ist Teil unseres Schullebens, wir sind mit ihm verbunden. Hier verbringen die Schülerinnen und Schüler ihre Pause, unter ihm versammeln wir uns regelmäßig u. a. für Bekanntgaben, Feste, Verabschiedungen, Einläuten der Ferien, Beginn der Projektwochen u.v.m. Am Baum lassen sich die Jahreszeiten, ein wiederkehrendes Thema im Unterricht, ablesen. Er bietet Schutz vor Regen und Schnee und spendet Schatten.
Bedeutend ist, dass die Namensgebung das Ergebnis eines strukturierten demokratischen Prozesses ist. Im gesamten Ablauf erhielt der Name Ahorn-Schule eine breite Zustimmung.
Er entspricht dem Meinungsbild der Schulgemeinschaft und ist Ausdruck der Verbundenheit und der Identifikation.“
Der von der Schulleitung benannte Ahornbaum ist in Anlage 2 dargestellt.
Der für die Schule zuständige Schulrat des Schulamtes in der Hansestadt Lübeck konnte die
die angeführten Gründe für eine Umbenennung der Maria-Montessori-Schule sehr gut nachvollziehen und unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
Obgleich sowohl die untere Schulaufsichtsbehörde als auch die Verwaltung des Schulträgers den Namen Ahorn-Schule kritisch sehen, da der Namensvorschlag aufgrund eines einzelnen, zwar imposanten Ahorngewächses auf dem Schulgelände erfolgte, stimmen die untere Schulaufsichtsbehörde und die Verwaltung des Schulträgers dem seitens der Schule beschlossenen Vorschlag für die Umbenennung zu.
Das von der Schule gewählte Verfahren, die Stimmen der Schüler:innen in der Findungsphase zu den Namensvorschlägen doppelt zu zählen, ist unschädlich, da die Abstimmung in den Gremien der Schule formell korrekt erfolgte.
Verfahren der Umbenennung
Gemäß § 10 Abs. 1 Schulgesetz führt jede Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart, der Schulträger und die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, anzugeben sind. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift kann der Schulträger, mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, der Bezeichnung einen Zusatz, insbesondere einen Namen, hinzufügen. Daraus ergibt sich, dass auch eine Namensänderung grundsätzlich möglich ist.
In der Schulkonferenz der Maria-Montessori-Schule vom 13.06.2024 wurde unter TOP 4 der Antrag abgestimmt und angenommen, dass die Schule in Ahorn-Schule umbenannt werden soll.
Gegen die Änderung des Schulnamens in Ahorn-Schule bestehen die o.g. Bedenken.
Als Bezeichnung würde diese Schule weiterhin den Zusatz „Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung der Hansestadt Lübeck in Lübeck“ führen.
Da es sich bei der Maria-Montessori-Schule um ein Förderzentrum handelt, ist im Rahmen des weiteren Antragsverfahrens für die Namensgebung das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur als Schulaufsichtsbehörde zu beteiligen, sobald die Zustimmung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vorliegt.