Vorlage - VO/2022/11497-03  

Betreff: ÄA Fraktion SPD & FW: Neue Regelungen für den Grünstrand
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11497
Federführend:Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW Bearbeiter/-in: Bernzen, Hinrich
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

a  )  Soll geändert werden in:

 

Das Grillen auf dem Grünstrand in Travemünde ist im Zeitraum 01.09. bis 14.06. eines jeden Jahres auch weiterhin auf den vorhandenen, ausgewiesenen Grillflächen des Grünstrandes, der Lübecker Bevölkerung und Gästen zu ermöglichen.
 

 


 


Begründung

In verschiedenen Lübecker Stadtteilen gibt es offizielle Grillplätze (z.B. Schlutup, Hochschul-stadtteil, Kücknitz etc.).  Diese wenigen Möglichkeiten sind für die Stadtgesellschaft wichtig.

Bei der Neugestaltung der Promenade in Travemünde, wurde unter großer Bürgerbeteili-gung eine Möglichkeit zum Grillen gefordert, und dieses dann auch eingerichtet. Eine Möglichkeit an dieser exponierten Stelle zu grillen sollte, wenn auch eingeschränkt, weiter-hin erhalten bleiben.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11497   CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2022/11497-01   Gemeinsame Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Überweisungsantrag der CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Empfehlung eines Ausschusses
VO/2022/11497-02   Ergänzungsantrag - CDU: Neue Regelungen für den Grünstrand   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2022/11497-03   ÄA Fraktion SPD & FW: Neue Regelungen für den Grünstrand   Geschäftsstelle Fraktion SPD & FW   Antrag der SPD & FW