Vorlage - VO/2024/13281-01
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt im Haushaltsentwurf für 2025 aufzunehmen und der Bürgerschaft unverzüglich die bisher für 2025 vorgesehenen Projekte zur notwendigen Re-Priorisierung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftige Investitionsentscheidungen der Bürgerschaft unverzüglich umzusetzen und der Bürgerschaft sämtliche zur Verfügung stehenden Optionen für die notwendige Re-Priorisierung anderer Projekte vorzulegen.
Begründung
Die Sanierung der Fahrradstraße in der Altstadt wurde von der Bürgerschaft am 29.08.2019 im Rahmenplan Innenstadt beschlossen und für die erste Umsetzungsstufe (“kurzfristig”) vorgesehen (VO/2019/07798). Auch knapp fünf Jahre später wurde das Projekt jedoch bisher nicht begonnen.
Am 28.09.2023 beschloss die Lübecker Bürgerschaft in Bestätigung des o.a. Beschlusses, die Überarbeitung der Fahrradstraße in der Altstadt im Haushaltsjahr 2024 zu planen und mit der Umsetzung zu beginnen (VO/2023/12437-02-01). Am 27.02.2024 berichtete die Verwaltung ohne Begründung, die Fahrradstraße in der Altstadt könne erst 2026 realisiert werden. Optionen zur möglichen Re-Priorisierung wurden nicht genannt (VO/2024/12934).
Anlagen
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