Gemeinsame Antwort des Bereichs Archiv, Archäologie und Denkmalpflege, Planen und Bauen und Stadtgrün und Verkehr:
1: Welche Einzelanlagen bzw. Sachgesamtheiten des Ehrenfriedhofs stehen unter Denkmalschutz?
Der Ehrenfriedhof ist gem. dem Denkmalschutzgesetz S-H eine Sachgesamtheit. Eine finale Denkmalwertbegründung steht noch aus.
2: Sind im Archiv die Inschriften aller Gedenksteine dokumentiert?
Eine Übersicht über die Inschriften liegt im AHL nicht vor. In verschiedenen Archivbeständen gibt es verstreut Informationen über Grablagen. Ob die Inschriften beim Bereich der Friedhofsverwaltung, Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr, vorhanden sind, ist derzeit unbekannt. Ergänzend kann auf diese Veröffentlichung hingewiesen werden: Fick, Wilfried, Lübecker Friedhöfe. Ehrenfriedhof. Hrsg. von der Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen, Lübeck plant und baut, Heft 103, Lübeck 2010. Zudem verfügt die Abteilung Denkmalpflege über eine fotografische Dokumentation sowie beschreibende Listenerfassung der Grab- und Denkmäler. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr besitzt zudem Listen über die Verstorbenen, im Regelfall Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum.
3: In wessen Eigentum befinden sich die Gedenksteine und -tafeln?
Der Ehrenfriedhof inklusive der darauf befindlichen Grab- und Erinnerungsmale ist Eigentum der Hansestadt Lübeck.
4: Ist die 2019 angekündigte Sanierung der Denkmalanlage „Betender Krieger“ konkretisiert worden?
Das Ehrenmal „Helm ab zum Gebet“ des Künstlers Richard Emil Kuöhl von 1924 wurde im Zuge eines restauratorischen Gutachtens im Jahr 2019 mitbetrachtet.
Gemäß den Unterlagen in der Abt. Denkmalpflege wurden zuletzt im August/September 2014 konservatorische und restauratorische Arbeiten am Grabmal H. H. Küstermann „Sterbender Krieger“ von Fritz Behn durchgeführt. Davor wurde das Grabmal zuletzt 1997 restauriert.
Im Jahr 2019 wurde ein Gutachten zu notwendigen Restaurierungs- und Steinmetzarbeiten an 327 Grabsteinen, Stelen und Findlingen ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage wurde vom Bereich Stadtgrün und Verkehr am 02.04.2020 ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung eingereicht, der von der Abt. Denkmalpflege positiv beschieden wurde.
5: Wird darüber hinaus aus denkmalpflegerischer Sicht die Sanierung / Instandsetzung von Ehrenmalen bzw. Denkmalen für erforderlich angesehen?
Für die Grab- und Ehrenmale werden verschiedene Behandlungskonzepte empfohlen. Im Vordergrund der Begutachtung stand die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Besucher des Ehrenfriedhofs. Damit einhergehend wurden die Steine dahingehend bewertet, dass ein langfristiger Erhalt mit möglichst geringem Aufwand gewährleistet werden kann. An dritter Stelle stand die ästhetische Aufwertung der Friedhofsanlage.
6: Wird eine Restaurierung von Schriften auf Gedenksteinen aus denkmalpflegerischer und kulturgeschichtlicher Sicht empfohlen?
Das Erfordernis einer geeigneten Maßnahme wird auf Grundlage einer restauratorischen Untersuchung in Abhängigkeit des zu erzielenden Ergebnisses getroffen. Dabei ist grundsätzlich zwischen Reinigung, Konservierung und Restaurierung zu unterscheiden.
7: Ist neben einer Aktualisierung der Friedhofsbroschüre die Aufstellung von erklärenden Informationstafeln vor Ort vorgesehen?
Das Aufstellen von dauerhaften baulichen Anlagen, welche geeignet sind, Substanz und Erscheinungsbild des Denkmals zu beeinträchtigen, sind mit der Denkmalpflege abzustimmen und zu beantragen. Über eine Möblierung des Ehrenfriedhofs durch feste Informationstafeln liegt derzeit kein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung vor.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr berichtet, dass im Rahmen der Digitalisierung der Friedhöfe es zunächst vorgesehen ist, weiterführende Informationen, wie z. B. aus den Broschüren „Ehrenfriedhof“ und „Ein Spaziergang über den Ehrenfriedhof“ aus der Reihe „Lübecker Friedhöfe“ digital öffentlich zur Verfügung zu stellen (z. B. Webpräsenz Homepage der HL über WMS-Dienst).
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat in seiner Prüfungsmitteilung vom 23.05.2022 über das Ergebnis der Querschnittsprüfung zur Wirtschaftlichkeit kommunaler Friedhöfe im Wandel der Bestattungskultur festgestellt, dass der Zustand der fünf städtischen Friedhöfe der Hansestadt Lübeck nicht systematisch erfasst und bewertet worden ist (vgl. a. VO/2023/12540). Derzeit wird die friedhofsspezifische Infrastruktur durch die Friedhofsverwaltung neu aufgenommen und bewertet. Dies betrifft auch den Ehrenfriedhof. Die Aufnahme und Bewertung der entsprechenden Daten ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Unterhaltung der Friedhofsflächen.
Aus diesem Grunde ist es – ohne Kenntnisse der Ergebnisse – derzeit nicht vorgesehen, zusätzliche erklärende Informationstafeln auf dem Ehrenfriedhof zu installieren.