Vorlage - VO/2024/13178  

Betreff: Bericht zur Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen:
Beendigung der Sicherheitspartnerschaft (SiPa) - Projektkosten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Beteiligt:3.030 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Anton, Jessica   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
03.12.2024 
16. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beendigung der Sicherheitspartnerschaft (SiPa)   Projektkosten
 


Begründung

Im Jahr 2019 wurde zwischen der Hansestadt Lübeck, der Polizeidirektion Lübeck sowie unter Beteiligung weiterer Kooperationspartner:innen die Sicherheitspartnerschaft gegründet.

 

Die Ziele der Sicherheitspartnerschaft umfassten die nachhaltige Auflösung der offenen Drogenszene am Krähenteich in der Hansestadt Lübeck, die Berücksichtigung der sozialen Belange der Bürgerinnen und Bürger und der suchtgefährdeten und suchterkrankten Menschen z.B. durch die bedarfsgerechte Anpassung von sozialen und gesundheitlichen Hilfsangeboten sowie die Verhinderung der Etablierung der Drogenszene an anderer Stelle.

 

Das Umsetzungskonzept zur nachhaltigen Auflösung der offenen Drogenszene wurde in Teilumsetzungskonzepte unterteilt. Eines davon war das Teilumsetzungskonzept Bereich Soziales.

 

Welches wiederum die Ziele hatte eine bessere Versorgung der verdrängten Drogenkranken zu erreichen („mmern statt dulden), durch Öffentlichkeitsarbeit das Bild drogenkranker Menschen in den Köpfen der Bevölkerung zu verändern („gefährdet statt gefährlich“), Fachveranstaltungen durchzuführen zum Umgang mit problematischen Situationen im Öffentlichen Raum („Urbane Kompetenz stärken“) und anlassbezogene Beteiligung der Betroffenen herzustellen.

 

Ebenso wurden die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt, u.a. regelmäßige Besprechungen, Streetworkermobil anschaffen, besetzen und auftragsgemäß einsetzen sowie Verlagerung der Begegnungsstte „Tea & Talk“ und Überführung zugunsten einer deutlich größeren Begegnungsstätte.

 

Der große Meilenstein der SiPa „Errichtung und Betrieb einer Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen“ ist im März 2023 erreicht worden.

Die Begegnungsstätte wurde durch die KWL errichtet und am 30.03.2023 durch die AWO Schleswig-Holstein gGmbH in Betrieb genommen.

 

Auch wenn mit der Inbetriebnahme der Begegnungsstätte das Ziel der SiPa erreicht war, war es den Teilnehmenden der SiPa ein wichtiges Anliegen den Betrieb der Begegnungsstätte weiter zu begleiten.

 

Es folgte ein regelmäßiger Austausch sowie eine zwischenzeitliche Evaluation im Oktober 2023 (vgl. VO/2023/12658).

 

In der Sitzung der SiPa Säule Soziales am 07.03.2024 wurde nach einjährigem erfolgreichem Betrieb der Begegnungsstätte entschieden, dass der Auftrag der SiPa Säule Soziales erledigt ist und diesen Austausch zu beenden. Der Auftrag der SiPa wurde mit der Beendigung der letzten Säule erfüllt und somit insgesamt abgearbeitet.

 

Eine weitere Säule stellte das Teilumsetzungskonzept „Sicherheit und Ordnung“ dar. Hier wurden in der SiPa unter Beteiligung von Polizei, Kommunalem Ordnungsdienst sowie DB Sicherheit und Stadtverkehr Lübeck Teilziele (wie z.B. Erstellung Lagebild, Ermittlung von Ressourcen, Festlegung von Zeitrahmen) erarbeitet. Die Umsetzung dieser Ziele und damit der Erfolg der SiPa wurden durch die Teilnehmenden in regelmäßigen Runden begleitet und gesteuert.

 

Über den Kommunalpräventiven Rat bleiben die Netzwerkpartner:innen weiterhin im Austausch und hierüber können bestehende als auch neue Themen eingebracht werden sowie ggf. bei Bedarf anlassbezogen erneute Arbeitsgruppen gebildet werden.

 

Im März 2024 konnte die KWL die finale Kostenfeststellung der Begegnungsstätte vornehmen. Der zeitliche Versatz zur Inbetriebnahme der Begegnungsstätte im März 2023 liegt in den noch erfolgten Restarbeiten sowie der erforderlichen Vorlage der Schlussrechnungen der beauftragten Firmen begründet.

 

Die endgültige Kostenfeststellung weist Projektkosten in Höhe von 2.330.154,20 Euro aus und liegt damit ~ 100.000 € unter dem vorherigen angesetzten Planungswert. Insofern ergibt sich eine monatliche Miete in Höhe von 12.945,30 Euro bei einer Mietlaufzeit von 15 Jahren (vgl. VO/2023/11992).
 


Anlagen

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