Vorlage - VO/2024/12886-01
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Beschlussvorschlag
1. Wie viele Personen befinden sich in der ausländer- und/oder aufenthaltsrechtlichen Betreuung durch die Ausländer- und Zuwanderungsbehörde?
Antwort: 30.967 Personen
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vollzeitäquivalenten sind bei Ihnen in der Ausländer- und Zuwanderungsbehörde tätig?
Antwort: 45,46 VZÄ (Aufenthaltserteilung, Aufenthaltsbeendigung, Einbürgerung), davon derzeit 10,49 VZÄ unbesetzt
3. Wie viele von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausschließlich mit Fragen der Ausreise oder Rückführung oder Rücküberstellung beschäftigt?
Antwort: 7 Sachbearbeitende und eine Sachgebietsleitung. Derzeit sind 3 Stellen unbesetzt.
4. Ist beabsichtigt, die Ausländerbehörden personell im Bereich der Rückführung aufzustocken?
Antwort: Nein. Die bloße Aufstockung von Stellen im Stellenplan ist nicht zielführend, da keine qualifizierten Bewerber:innen verfügbar sind. Dies ist einerseits der hohen erforderlichen Qualifikation und andererseits dem schwierigen und psychisch belastenden Aufgabengebiet geschuldet.
5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befanden sich am 31.12.2022, am 30.06.2023 und am 31.12.2023 jeweils in der Betreuung durch die Ausländer- und Zuwanderungsbehörde und wie viele von diesen Personen besaßen oder besitzen eine Duldung gemäß § 60 a AufenthG?
Antwort:
31.12.2022 1.030 Personen, davon 958 mit Duldung
30.06.2023 1.001 Personen, davon 910 mit Duldung
31.12.2023 705 Personen davon 590 mit Duldung
Dazu kommen 350 Personen mit AE nach § 104c (Chancen-AE), welche seit 31.12.2022 die Möglichkeit eröffnet, nach 5 Jahren ununterbrochener Duldung in einer Frist von 18 Monaten die Integration nachzuweisen und so einen Aufenthaltstitel zu erhalten, welcher ein Bleiberecht bietet.
6. Wie viele Ausreise-, Überstellungs- und Rückführungsersuchen wurden durch die
Ausländerbehörde in den vergangenen drei Jahren jeweils an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gestellt?
Antwort: Im Zeitraum 01.01.2021 bis 01.01.2024 wurden insgesamt 270 Amtshilfeersuchen zur Pass(ersatz)beschaffung oder zur Abschiebung an das Landesamt gestellt.
7. Wie viele Ausreisen, Überstellungen und Rückführungen wurden daraufhin in den
vergangenen drei Jahren jeweils realisiert?
Antwort:
2021: 24 Personen
2022: 24 Personen
2023: 19 Personen
Außerdem gab es 88 freiwillige Ausreisen von Personen mit einer Duldung.
Begründung
Anlagen
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