Vorlage - VO/2024/12886
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Beschlussvorschlag
1. Wie viele Personen befinden sich in der ausländer- und/oder aufenthaltsrechtlichen Betreuung durch die Ausländer- und Zuwanderungsbehörde?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vollzeitäquivalenten sind bei Ihnen in der Ausländer- und Zuwanderungsbehörde tätig?
3. Wie viele von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ausschließlich mit Fragen der Ausreise oder Rückführung oder Rücküberstellung beschäftigt?
4. Ist beabsichtigt, die Ausländerbehörden personell im Bereich der Rückführung aufzustocken?
5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befanden sich am 31.12.2022, am 30.06.2023 und am 31.12.2023 jeweils in der Betreuung durch die Ausländer- und Zuwanderungsbehörde und wie viele von diesen Personen besaßen oder besitzen eine Duldung gemäß § 60 a AufenthG?
6. Wie viele Ausreise-, Überstellungs- und Rückführungsersuchen wurden durch die
Ausländerbehörde in den vergangenen drei Jahren jeweils an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gestellt?
7. Wie viele Ausreisen, Überstellungen und Rückführungen wurden daraufhin in den
vergangenen drei Jahren jeweils realisiert?
Begründung
Anlagen
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