Vorlage - 2023/12141-01-02
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die o. g. Vorlage in geänderter Fassung zu beschließen.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2023 mit der Neufassung der Satzung des Jugendamtes befasst und folgende Änderung beschlossen:
§ 5 (2) b) wird folgendermaßen geändert und ergänzt:
- 3 Mitglieder und deren persönliche Vertretung bis zu 3 Personen als Vertretung, die auf Vorschlag der in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) durch die Bürgerschaft zu wählen sind.
Das stellvertretende Ausschussmitglied wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied, das die in der Hansestadt Lübeck wirkenden anerkannten Jugendverbände (Lübecker Jugendring) vertritt, verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck unter Berücksichtigung des o. g. Antrages zu beschließen.
Anlagen
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