Vorlage - VO/2023/12141-03
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge folgende Änderung in der Neufassung der Satzung des Jugendamtes (VO/2023/12141) beschließen:
In § 5 Abs. 5 Ziff. d) heißt es:
„ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“
ändern in:
„ein Mitglied und die persönliche Vertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“
Begründung
Anlagen
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